# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00051015:0076 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00051015:0076?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften Bodemann-Abschriften von Leibnitiana LH 42, 3 # Folio 38v, page id 00051015:0076 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 39r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00051015&page=76 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00051015/jpgs/default/00000076.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 34 lines, status machine # Lines: 34 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. §. 59. Denn die Hauptstadt soll billig mittere im Landt sein, damit sie die d not Nutzen vom Lande am besten haben und niederum am besten eitheilen, der Überall leichter gegenwärtig sein, die Handwerkleute aus entliegenden Meinen Niedken beßer hinein arbeiten, die bauern füglicher das Ihrige zu Marcken bringen und das ganze Land bei gefährlichen Zeiten seine Zu flucht dage haben möge. . (§. 60. Ferner soll die Hauptstadt an der Straße und ordentlichen passage liegen, da die Posten durchgehen und da die Kirchen auf gerichtet werden, denn durch dieses Mittel werden die dreunden desto mehr dahin gezogen und gelocket. 5. 61. Schließlich soll die Hauptstadt an einem Strame liegen, theils damit zu desto beßen zu- und Abduhr habe, theils dieweil durch innen Stren an den fortificationskosten auf einer Seite viel erhaeret wird n §. 62. Welches alles denn in Herzogthum Würtemberg von Cätzs vor andern gesagt werden kan: es liegt ohngefähr in Mittel Punkt das Landes, die Posten und Straßen gehen dadurch, der Trauen, der das ganze Länder durch schneidet, läufft da vorbei und wird nicht weit darunter zu Heil brenn schätzlich. So ist der Ort werden von Stulgart noch läbingen wirt entwegen, daß also beides, der Hof und die Universität, dahin allgemählig sich über setzen läßet. 5. 63. Allmahlig sagen ich, damit die Kaufleute anfangs nicht abge¬ Schreibt werden, wie §. 41 sqq. gedacht, wann sie erfahren, daß der Ho dahin kommen soll, wie denn auch sich leicht Mittel finden lassen, diejenigen sch bei Ich und Universität zu befriedigen, welche bereits in Stulgart und Tilingen Wohnung und bürgerliche Nahrung haben, welches denn durch Übernehmung solcher Güter, Ertheilung nachprießlichen Privilegium, auf eine Zeitlang Immunität, Hergeburg Holzes, Seines, Saltls und anderen Materialien füglich geschehen kann. §. 64. Ob nun zwar, eine solche Hauptstadt in ihren rechten d’ Lor zu bringen, viele Jahre gehören werden, werden dennoch Ihrer Hochfürstl. Durchl als Silzlern, Urhebern und fundatori dieses palladie der Wohlfart das ganzen Brandes solches Ihre Nachkommen wig danck wissen und