# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068365:0104 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068365:0104?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 7, 6 # Folio 52v, page id 00068365:0104 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068365&page=104 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068365/jpgs/default/00000104.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 39 lines, status machine # Lines: 39 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. schohn g nehmstes zeichen ist, mit uns neben einander empfahen, No 4. Begviff, den man sich meines cräch- von der Vereinigung der Evangelischen machen soll, e Fraget man für das Arvere, woran es dann liege, daß man zu einer solchen Vereinigung gelanget So antworte ich, Ew. lege an einem einzigen ding nemlich: Daß man beyderseits sich im gewissen darzu verbunden erkenne. ( Wann deßen beyde Theile überzeüget seyn, so werden und müssen alle Schwerigkeiten, die man sich in dieser Sache einbildet, bald aufgehoben werden. Ob aber des teroissen beyderseits Evangelische zu sothaner vereinigung verbinde, beruhet auf dieser einzigen Frage: Ob dieselbe beyderseits, auch die so in ihrem gegenwärtigen zwey pahr imrecht haben, es seyen gleich diese oder jene unge ächter ihrer irrigen meinung, dennoch wahre Glieder der obristlichen ziehen seyen. ( Dann wann die beßen ungeachtet solche in der That seyn, so ist Sonnen-Clät daß man die befür zu halten, et mir Ihnen alß mit solchen gemeinschafft zu haben, auch dieses ausserlich vor der Zyle, auf allererst gemelte Reise zu bezeugen, gewissens halben schuldig seye. h Ich sage, daß man es gewissens halben zu thun schuldig seye. Dann es ist nicht genug, daß man es einer seine für ein nüzliches Qz. Beck halte, andersein glaube, es lasse sich gewissens halben wohl thun: sollen man mus entweder gestehen, es seye diese Vereinigung eine nochwen bige verficht, die man ohne Beleibigung des Tites und un sers allgemeinen Hauptes Testu Christi nicht unterlassen, ja keinen augenbück aufschieben könne: oder aber man mus iren mit nuzen trockenen Worten herauß sagen,