# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068366:0205 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068366:0205?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8 # Folio 103r, page id 00068366:0205 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 100v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068366&page=205 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068366/jpgs/default/00000205.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 35 lines, status machine # Lines: 35 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. n vndt streite wieder den ersten Haubarticul im andern theil der Schnalländischen Art) vnd bilge die Erkändtnis Christi, Es We eine abgölterey, welche Wir nicht leiden können, sondern verdammen müßen, vnd wiederumb am 15ten Blote. Es sey groß mißbrauch vnd abgötterey fuß dem anruffen den Heyligen erfolget. et worffen u. Georg Calixtus, daß Er hin vnd wieder gelehret, die Papisten ein ferne da von Abgötterey, sein auch nicht für solche zu halten, e so keine hoffnung zur Seeligkeit hatten, sondern vielmehr, die mann vor Kinder des Himmlichen Vatters, für Gliedtmäßen eines Leibes vnd MitErben, für Brüder vnd Schwester halten vnd Lieben solle. Undt werden dieses zu beweisen, unterschiedene alcati Schrifften angezogen mahr ist es, vnd können wir nicht läugnen daß D. Calixtus dafür gehalten, daß die Papisten keine eigendtliche so zunemande abGötherey triebenen vnd damit behafftet wehren. Undt daß der leser möge Urtheilen ob Er mit dieser meynung den angeführten Kirchenbüchern, in der that und Warheit habe wiedersprochen wollen wir auff alle stücke im bekändtnis e nach der ordnung der Ziefern, damit wie Sie anterscheiden nüzlich mir für diesmahl et quidem ex mente ipsius andtwortte