# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068366:0546 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068366:0546?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 8 # Folio 296v, page id 00068366:0546 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068366&page=546 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068366/jpgs/default/00000546.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 36 lines, status machine # Lines: 36 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. und Conradi Hornei principiis Cander zu geschweigen) hatte sich auch ieses wohl darthun laßen, wenn man der lehre an sich schl. geschicket, und n Die Conditiones, die der Autor des bedenckens seiner Reichs Resolutioni Affirmativae anhefftet scheinen theils zum werck nicht behörig theils in theil. In facto nicht statt zu haben. Die erste condition ist daß die Prinzeßin sich nicht zur heyrath anbieten laßen. Allein das zur ein allein das wäre nicht wieder die religion, sondern nur gegen das decorum die andere condition, daß die heyrath der protestirenden Religion ersprießlich seyn solle, ist auch wieder nöthig, in facto nicht leicht zu erhalten. Sie ist auch nicht nöthig, denn wenn die Prinzeßin persuadiret, daß die Römische Religion guth, so kan und muß ristische annehmen, es sey den Evangelischen erschrießlich oder nicht die dritte Condition, daß Sie ein Unsern glauben (verstehet sich in so weit er dem Römischen entgegen) nicht abschwehren müße, ist nicht zu erhalten, die Professionem tidem thun müßen, darinn sie endtlich rinnet lehr ankommen, und die gegen Theilige Herrifft Solches auch, wenn sie ermache wie die Solennis professio fidei ausweiset. Es ist aber solche bedingung auch nicht nöthig. Denn wenn Sie Römisch persuadiret, so kan und muß sie das wiedersparen verworffen. Jung ist daß sie die unsrigen, so auch ihrem gewißen folgen und ansehen wahrheit die wahrheit ausrichtig suchen, nicht verdammet betrachtet.