# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068367:0236 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068367:0236?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9 # Folio 118v, page id 00068367:0236 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 117r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068367&page=236 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068367/jpgs/default/00000236.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 47 lines, status machine # Lines: 47 recognised, mean confidence 0.94 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. den unschuldigen Verdammen, sein Worth nicht halten, und dergleichen. Weil er seinen oberherrn, dem er seines thuns oder laßens rechenschafft zu geben erkennet, Nun kan wohl seyn, daß die gedachten Autores nichts anders als dieses durch das Recht Gottes verstanden. Wer siehet aber nicht, daß eine solche definition unzulänglich, zumahlen alhier von einer solchen gerechtigkeit die frage ist, die mit der güther und weißheit Gottes bestehen kan, ja in der that aus beyden entspringet. Denn die wahre justi sie von allen verständigen und ehrlichen Leüten genommen wird, bestehet nicht in der imprimität, sondern bedeutet eine alige- meine guthwilligkeit, der weißheit gewiß Und sonderlich kan und muß sie bey Gott nichts anders seyn als die allgemeine guth willigkeit Gottes, Krafft deren er geneigt ist das guthe und böse seiner höchsten weißheit d gemäß gegen andere zu dispensiren, und zwar das guthe so viel thunlich, daß böse oder malum poenae aber soviel zu erlangung einer größern guthes dienlich Auff die Maße würde die Verdam¬ Münz eines unschuldigen, die wiederrung in Göttlicher Zusage und dergleichen kein Astus conformis justitiae seyn, weil ein solches verfahren der güthe und weißheit Gottes schnür stracks zu wiederlauffen in würde. Und wenn endtlich demnach, krafft dieser definition der justiz, daß jenige ein (ob schohn ohnvollkommenes) nennen will, was einer, ses sey ein weg rechtens vorhanden oder nicht) mit guthen fug begehren, und da ers nicht erhält sich darüber mit fug beschwehren kan, so köndte man sagen, es hätte auch der Mensch ein recht auf gewiße Maaße bey Gott, als zum exempel aus Göttlicher Verheißung zu dem was gott versprochen, aus der unschuld, im fall iemand vor Gott unschuldig seyn solte, zu der nicht bestraf¬ fung, und dergleichen Weil aber