# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068367:0742 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068367:0742?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9 # Folio 371v, page id 00068367:0742 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 372r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068367&page=742 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068367/jpgs/default/00000742.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 46 lines, status machine # Lines: 46 recognised, mean confidence 0.94 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. des Heil. Röm. Reichs Stadt dergleichen Schrifften dörfften publiciret werden, so dem reiß, und profan frieden des Reichs so gar entgegen sind, und gewißlich auch zu nichts dienen, als hoch, feindschafft, Unruhe und wiedersetzligkeit auszusam und zu geflange herentgegen die Liebe Einigkeit und gutes vernehmen, so bey diesen sehr betrübten und weit versicherung lauffen so gar nöthig sind, zuhemmen und aufzuheben. Durch alten ein Löbl Corpus nicht ungern nahmen können auf hierzu erhaltenen austräcklichen befehl der Gnädigst und Gnädigen H. Principalen, auch Oberm und committenten ihnen nochmahlen zu j zu führen, daß gleichwie im Hoch. Rompreise reiche solchem nur vorerwehntem Un heil zu steüern, durch die Grund gesezte hölsehnlich versehen worden, das kein Theil das andere mit Schimpff und Läster Schrifften angreiffen solle, also auch eine Christliche brigkeit billig hoffe, was deme zu wiedergeschiehet, und also eine treue bewahren in guter Ordnung und gesetze Sorgfältig bemühet seyn, daß so heilsahmen auf dem Gemeinen Ruhe und friedenstand gerichteten allgemeinen Constitutionibus, aufrichtig nachgele¬ bet werde; wie denn über solche vorwirthete nachdenen vom 6. Nov. 1723. und 4ten Nr. 1701. verfaßen conclusis herausgekommene Eszandische SchrifftenBischoffen heit unsere Gnädigst und Gnädige H. Principale, auch Obere und committenten ein s höchst billiges Mißfallen geschiehet, und daher zu abermalig öffentlicher bezägung derselben uns weiter ausdrücklich anzubefehlen sich bemüssiget gefunden, das hie beygehen de in dieser Sache 3te Conclusum abzufassen, und von unseren vielgeehrten Herren zu begehren, mehrgedachten ihren Professorem Erhardi dieses seines frevelhafft und straffbahren beginnens halber ernstlich anzusehen und zu vermahnen in dergl. und Gott vollen, dem öffentlichem trieben und guter Harmoniae im Reich nachtheiliges Schrifften sich nicht mehr betreten zu lassen. Gleich wie es demnach bey denen verwehnten desfalls abgefaßten Conclusio noch mahlen sein bewenden hat, auch Ihro Königl. om-Praussen sich allergnädigst anerboten haben nicht zu gedulden, daß von ihren Refermirten Theologis dergl. bittere Schrifften wieder die Lutherische Lehre ausgegeben, würden, also werden unsere teil geEhrte Herren ihres Ortes ebener massen be mühet seyn, daß auch bey ihnen dergleichen nicht mehr zum Vorschein kommen möge; zu Verhütung aber fernerer Ungelegenheit und Beschwerungen offt gede ihren Profess torum Mazardi unter andern dahin anhalten, daß er weder zu Hamburg noch sonst etwas drucken lasse, er habe es denn vorher durch ihre censur gehen lassen. Solches wird zur Ehre Gottes, auch vorträgligkeit und Ruhe unter beyderley religion verwandten gereithen: gestallten wir der gäntzlichen Hoffnung leben, sie werden, ein solches, wie es recht und billig, und dem beygehenden Concluso eines gesamten con poris Evangelicorum gemäß ist, zu trefügen belieben, und damit fernere Klagen und was ihnen etwa sonst nachtheiliges oder beschwerliches daher zu wachsen, könte, verhüten, die wir verbleiben unserer vielgeEhrten Herren freünd und dienstwillige der Augsbürg. confession verwandten Churfürsten, Fürsten und Stände des Reichs zu gegenwärtigen Reichstag gevollmächtigte Räthee Erschafften und gesandten Regensburg den Martin 17os.