# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068367:0778 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068367:0778?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 9 # Folio 389v, page id 00068367:0778 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068367&page=778 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068367/jpgs/default/00000778.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 35 lines, status machine # Lines: 35 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 20. Ist den Ministren verbothen die Cathrische Religion der Catholische oder rechtglaubende, oder Rechtehrende wahre kirche zu nennen. 11.) Es ist verbothen, als ein aufrührigches und dem gemeinen d. H. Wesenschädliches wesen,agen oder predigen, daß ein ieder in einem glauben können seelig werden, und daß die jenigen ich zu dem Catholischen glauben begeben bey ihrem glaubens- bekentniß müsten ihre Elternmannen und verfluchen, 2.) Es ist aufrichtig, und ein laster beleidigter Majestät des Königs unterthänig beyzubringen, daß es sich bald andern werde daß die pielestirende Teütsch Fürsten die Schweden und Holländer den Könige einen religions krieg ankundigen würden Alhier die verhindern Diese und schnur trachts Die bekehrung allein die so die Lutherische ermahgen, daß sie den Catholischen Predigten nicht sollen beywohnen, wie die so sagen daß die so sich bekehren, ohngezwungen zum teufel gehen zur solle Meinradus werden und eine bosen gewißen Leben A° Ei verbethen bey straffe der Commission, videillion und Königs nachkomensi dergleichen herrn und hohen anzuziehen, und hatt Hamlen zum Vortheil des Lutherischen glaubens. h Es ist den Ministren verbothen so wohl als andern, iemand dennen Worten, oder furcht einjagung oder sonsten durch andere rieche und Liste oder wege zu verhindern, daß er sich nicht bekehre 16.) den Ministren verbothen kan mehr als einem orthe wird zu predigen, und zwar anderswo als an dem Orthe da sie wohnen. Da n wir offi Es wird verbothen, die jungen Leüte vor 20 jahren zum abendmahl zu laßen. (§. die erliket hat, Obriste arm Schwedischer Resident zu Franckfurt am Mayn an den Schweden-Bremischen gesandten zu Regenspurg errn civilsten communiciret