# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068369:0022 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068369:0022?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 11 # Folio 11v, page id 00068369:0022 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 10r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068369&page=22 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068369/jpgs/default/00000022.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 35 lines, status machine # Lines: 35 recognised, mean confidence 0.96 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. bliebe) so dann conversionem calicis, matrimonii dericorum, vndt der gleichen Catholisch werden, das ist unß unter den völligen gehorsamb der Kirchen (da wir wißen, was solches wort heiße) begeben vndt auf das negste concilium compromittiren: vndt dieses wird nachmahl von allen erst seine decision geben, undt gleichsam erst sprechen müßen, ob unß in vorigen Triewischen recht oder un recht geschehen. Undt daß wollen wir thun, wo solches concidium alle vorige ob woll noch so sehr clausulicte cessiones gar aufhöbe wir müßen, à zum vorauß seine infallibilität undt irrefra- gabilem autoritatem erkennen, vndt unß derselben schlechter dings unterworffen, alß dagegen wir keine unmüglich genungsamb kräfftige mittel übrig behalten. Daher ich gehofft, das sie die franzelische vor versichtiger gefalten, alß solche unterdachtsambkeit ihnen zuzumuhten Wir viel aufrichtiger solte es lauten, wo so balt von einem concilio gehandelt, vndt solches auf eine art alß wir damit zufriebe seyn könten eingerichtet würde, auf deßen erfolg die reunion t genommen werden möchte. Aber ich versichere mich billig sie wißen wolck daß auß dem concilia schwerlich jemant erst Papistisch würde worden, also selgen die leute vorhin durch gute fastauern da von überredet v. dahin gebracht werden, daß sie nochmahl wie es auch mit dem collio abgehe nicht mehr zu rücke treten können, Es wird unß zugemuhlet, wie fallen ein segrestes auf ein con cilium setzen vndt ihn alles gutes zutrauen, vndt doch soll solches also gehalten werden, das niemant anders zu dem suffragio gelaßen werden kann. Wo der alß ein Bischoff von Pabst bereits unterworffen ist. welche auch die direction behält, vndt das haubt der Kirche bleibet. In der ersten Kirchen wäre es gar ein anders, da neben den Span schon noch die 4 originalische Patrioten pari potestate waren nicht alle bischoffe von Rom dependirten auf welche weise wo mann so die orientalische Kirche von abgesondert hält, vndt die abentländische allein die Kirche seyn soll, ob wohl solche vor dem in der weitern dero extension allein unter den Römischen Bischoff alß ob er aufseher gehöret hat zu vermeiden, die gefahr des monarst in Regierinis (ipso in der Kirche unerträglich) undt es hingegen auff die ort eines