# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068369:0559 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068369:0559?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 11 # Folio 282r, page id 00068369:0559 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 280v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068369&page=559 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068369/jpgs/default/00000559.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 85 lines, status machine # Lines: 85 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. so ist dennoch zu übermorgen, daß ein allerhöchstgedachter Frisch, Dhl. von hitzigen und d m ubgedachten, theils alzu eng-herzigen und straßamen Leüten ürden, weil und geistlichen part zugefzet werden, dürffte; welche zwar gegeben deren wohl gefasten (hlet nicht verändern werden, doch offtlichen bey iederungen in den consiliis schädliche verzögerungen, und allerhand zweifel selbst mit nachtheilen s ringen können. Dadurch auch guthe vorgeben und resolution g des oberschaupts und gegen deßen intention geschwehret worden rchnungen bey Sonderlich aber, kan man an seyen, des Pabstlichen die angelegenheiten der Casselischen Religion, so wohl auf anhalten der Franzosen, welche bey dero gelegenheit dem Römischen Stuhl. in einigen andern dingen nachgeben dürfften, als auch aus eignen riegs, dieweil und auch nachdrücklich und beweglich vorzustellen, da sich denn offt viel zweifei weignen denn in interesse de actu interpretandiis in der arbeiten und zue ch haben, daß nicht nur keine weit sey an voll heterodais sich einlaßen, sondern vornehmlich, wie weil man erhaltenen Schwager der vigna und ordnen der meinungen umb den nothdurfft des staats elt, etwas bey zutragen macht habe, und wie mit der bindeße und andere obligatiä willen. auch des Königs in England todt bekräfftiget pflichten dießfals reichen werden würde, daß der Erbfolgungs-streit erst recht angehen, und nicht nur Franckreich, sondern der Pabstliche Hof mit Niederwohl einige das werden der andere Catholische Potentahlen, den Prinzen Walliß vorkommen, so und bey denen nit Holland, Holland, in Eindniß stehenden, Catholischen hohen Brunstern und erkennet haben wollen, sämtlichen alliirten nicht wenig verdrießligkeit deswegen eyn zu geschweigen, daß Franckreich allerhand angenehme thun wirdte; welche zwar bey M. h. H. allerhöchsten orth kennen glauben finden zu ziehen. würden, weil doch solche Cron, ohne erwartung des ausbesten M. Kayserl. nothwendigkeit, und der grangsmittel wohl nichts rechtschafftes wiederstatten wird, es dürften über wohl Hohe und Niederige Personen und sonderlich d nöthenliche catholische co ist sich dadurch verleiten laßen ein und ander liecht alzu wohl gesinter auch wenigstens einige geistliche Fürsten getret darauf nehmen, dann alle theil ndliche neutralitäten, oder andern dergleichen geschäfften untern ihm bey erhaltenen catholischen Religion zu williger der dazu zu rathen, die einfallen nun beßer Verzukommen, wäre zu wünchhen, daß an seyn der Protestirenden Polenzen und sehen haüpter ein und anders vorgenommen werden, köndte, ist die Gemüther etwas zu benänfftigen, und den wagen ines ganzes und vermeinten religions-Krieges in der möchte. den, ob mit bloßen senérationen nicht allerdings guthan seyn will. Zaungeben Kaysieren mir ein andern Catholische in Edlstein, sich sich sonst eine interessa noncio facta ihre conciliatione ßfals in der that betrifftigen, und vor die würcklichen besitzung i Krafft kräufer so die zweifei benehmen, oder dadurch also behaupt und daß dinge wohl, auch durch ähre mit sei nen, indem ob gleichsam in dem guthen Vorhabenen gestärcket befinden würden, wo ferner an seiten der praejudiendus etwas erfolgen köndte, darauß aber der arme, dero meditation gegen die Jahrlichen würcklich abzunehmen s und gegen dero solution in consilio conscientiae ob schohn nur. indeile thut, und noch ferner auch deren worthen nicht mehr gelrauet, und der a glaub 3 n der sonst eifrige Reloten. (§.