# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068371:0014 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068371:0014?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 12, 2 # Folio 7v, page id 00068371:0014 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 6r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068371&page=14 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068371/jpgs/default/00000014.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 52 lines, status machine # Lines: 52 recognised, mean confidence 0.93 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Conclusio Aber davon were meines geringen ermeßens nach gar wohl und c ehe zu reden, wie bey solchen in der Christenheit bewandten, kläglichen und der Revision wegen ganz und zumahl desperaten zustand Europa, man gleichwohl unterdeßen noch fein politicè wohl friedtlich und chrifftlich Vater ein ander leben, also die exacerbaten der gemüthte gemindert, und eben daher die Bahne zu einer, wenn es Gott gelieben wird beßern ver sändtnüß bey sothanen Zustand gemacht werden köndte. Und sonderlich daß man ex parte nehmla Chronica nicht dergestalt den Maximen einiger alzu sehr infrigen geistlichen inhaerirte, hacesia per qvalemanae videt, solte es auch gleich mit gefah der guthen Saamen darüber im stich zu laßen geschehen, sage ich zu exhibiren, und nicht als mit gewalt dazu gezwungen den jenigen in der Religion mit uns disside abensatem conscientiae und exercitii religionis erbschehe und wie nicht mehr, als selbige auf ihre selbige Posten) zu concediren. Dann was iezo in Franckreich und Ungarn gegen sie sehr exotiti, theils vorgenommen worden, theils auch noch wird, gewiß gar wenig zu münchen reunien der gemütherz klagen. Eben von diesen tage ich köndte und müste der anfang gemacht werden und davon were viel zu sagen, aber alle und iede können es propter niemand siveoccupationem der gemüther eben nicht also leicht faßen, noch tragen, und wir es scheinet, so thut ieder theil wohl, in seinem lande nur eine und eine ihm wohlgefällige religion alleine zu haben, und anders wo Gottes waßer über Gottes land gehen zu laßen. Dann können nicht die jenige Mollsände Fürsten zu welchen dieses Bischoff sich begeben hat, ihm fein unter die augen sagen, was muthr man ihnen doch immermehr zu einer der Christlichen Liebe nach desiderirten reunion machen kan. In dem man überall, und wo man nur kan, anders wovohre glaubens genoßen dergestalt gegen die freyheit ihres gewißen Land explicitii religionis, Seufolge daß sie lieber nicht weis fast was erwehlen, ja gar lieber Unter den Türcken zu sezen sich resolviren wollen, als ich dergestalt und zwar gegen die einmahl gemachte Verträge tractiret und violentiret, u sehen. Davon müste ja billig am allerersten geredet werden, denn auf die seinige antwort die man ihm, daran ex nostra parte Catholica geben will. Es häte e. g. von Churfürst von Sachsen der Brau denberg oder Pferden, ja ein ieder Evangelischer Reichsfürst, Graf Adelman oder t dem auch Seine überigen gegen ihre altocliche Unterthanen oder passanten in ihren landen und gebieten, warumb denn eben dem Röm. Kayser in seinen Erblanden dergleichen Vice versa zu gebrauchen, so groß solte verdacht werden, würden sie repliciren kommen, das ein großer Unterscheid von weil alleßeliche Lande vor nun mehrfals 100 jahr fast g uth willig und ohne einigen Zwang noch gewalt, nebenst ihrer Herrschafft, solche religion einmahl aus purlautern guthen freyen willen angenommen haben, welches aber von den Lutherischen und reformirten, clauern in den Kayser zu Erblanden, ja dergestalt nicht könnte gen könt werden. Zu geschweigen daß noch schätze ex parte protestantium hier und Dar nach edren auf noch geliefen mit den Catholischen als ins gemein von solchen gegen die Protestirenden peldiret wird zum exempel zu Hamburg und Bremen haben. Hn (ältliche ohne gleich mehr fragheit, als den Protestirenden in Collen oder Arch, will gestattet werden. (§. ine treve atque consumatum istud verbum, daß offers mit nichts mehr der Catholischen Kirchen und des Apostolischen Stuhls interesse a quadilitiret wird, als eben mit dem alleruf zeiten und ohne geist lichen eifer gegen die gegentheilige und daß man das remite crescere usque ad messen nicht attendiren will.