# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068374:0022 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068374:0022?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13 # Folio 11v, page id 00068374:0022 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 12r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068374&page=22 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068374/jpgs/default/00000022.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 53 lines, status machine # Lines: 53 recognised, mean confidence 0.89 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. worden, eine merckliche Veränderung eßgeben dörffte; sondernuß hat alleine deßwegen müßen relatione et historice genere et s ne uila possessione gerühret werden, umb dardurch die ohnschuldige klare Wahrheit, und das illigcos inter miros peccatur et extra zu demonstriren, und zu stabilirung eines so nöthigen saltem in politicis vertrawen, den besten vorschlag zu thun; Nunobern und so gestaldten Sachen nach, und ohne deßwegen, daß durch den Possawischen vertrag und Westphälischen Frieden einmahl 5 hab Liebe Hausawerck umbzustoßen, da würde meines wenigen erach tens, nichts mehr vor die allgemeine tranquillität und stillung der behauptigung der hinc inde Verbitterung und zu erlangung ei nerdesto mehr nöthigen zusammensetzung so wohl gegen den Türcken alß auch gegen den Frantzosen nichts nuzzo und vorträglich setzen, alß daß man hinc inde die libertatem Conscientiae, und werden nicht überall eines offentlichen privati, dennoch und zum we nigsten, und so zureden, quasi Mandestini exercitis in casunem cessitatis auff beydenheiten einander willig, und überall durchgehends im Römischen König gestorben, und also kein theil das andere deßfalß zu incommodirenz noch solches zu hindern suchen thäte, also, daß, wie E. H. zu Cöllen einem Protestirenden Cron¬ ren, oder stehenden, oder auch einem in curcere ad Supplicium condemnirten delinguenten, die in privato zu sprach seines frey digers oder davor haltenden Seelsorgers, nicht zu verbieren noch zu hindern, also auch et vice versa in einer gantz Protestirenden ReichßMan wirdig mein, mann est in gleichem fall dem Catholische nicht zu versagen setze, dann einmahl und so lange, alß man ntiquario g in dergleichen auff beyden denselben einander in der that zu erirrte alß eben nicht darumben convertiret, so lang, sage dich, stehet eß gewißlich anderst nichts, alß nur bloß geblück miten den Jenig welche nichts mehr von ihre gemeine Wohlfehrt und versicherung, alß eine zu recht beständige güte verständtnüß nöthig haben. 2 3) An die dreye Catholischen Leütherischen und Praefomiertas Religionem wieder zusammen und in eine zu bringen, und mit- und durch einander zu vereinigen, gewißlich einmahl zum wenigsten Vor menschlichen augen-gantz und zumahl ohnmögliches werck ist, daß nur par lauter und umb sonst ist, davon zu gedencke noch zu reden zu geschweigen, denn die hinc inde und gehen einander habende wierige principia und praejudicias auch daher entstandene affecten und ein und ander particu interesse einmahl gar zu große und gegeneinander seyn, daß nichts weniger, alß dergleichen zu verhoffen, die kan man doch die Catholische und Griechen, wie nahe auch solche beyde Religionen einander nimmer zu mir noch gleich seyn, nicht vergleichen; Kan mann sage Sach, doch die Jesuiter und dann existen, welche sich dennoch zu ein Pabst, faltor und Religion bekennen, von hertzen in der that, nicht wied vereinigtigung kan mögen, sage Dchl, die Leibherischen und Re¬ quadr