# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068374:0309 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068374:0309?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 13 # Folio 154r, page id 00068374:0309 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 153v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068374&page=309 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068374/jpgs/default/00000309.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 34 lines, status machine # Lines: 34 recognised, mean confidence 0.96 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. sich Romst ünste; wann nun der Bischoff von der gantzen, soth ischen Kirch rechtmäßig weiß zu diesem negotio legiti riren würde, davon vor allerdings vollkommene gewißheit nöhtig, in dem schwerlich davor zu halten, daß die Röm. Kirch eine so wichtige sache in einer ein zigen Person hände stellen dürffte, So seye man umbzuweißen, daß eine Christliche und Gottes heyl wortgemäße Einigkeit, den Evangelisch gar nicht zu wieder, sie auch ihrer lehre keinen scheu trüge, erbötig, mit den andern Evangelisch Potentaten und Ständen freündt; Von der sach, und dem modo tractandi sich zu vernehmen, und ihn mit resolution zu versehen, dabey dan auch hochermelte Evangelische Herrschafften mit Zu ersuchen weren von des Bischofen anbringen zeitliche er und vertraute nachricht, samt ihren führenden gedancken anhero zu ertheilen, mit dem arbieten, daß dergleichen von hieraus an Sie hinwieder geschehen solte; Es were auch darbey vorzuschlagen, daß sie ihren Theologie samt und sonders mit ernst untersagten, sich weder mit dem Bischoffe noch iemand anders, in diesem wichtig negotio privatim einzulassen, und bedencken oder erklährung ohne vor bewust der Obere, auszustellen, sondern alles an die Superiores zu verweißen, wie Wir dann dergleich Verordnung an die Theologos hießiger Landen beygehend n, projectirt, und zu Ew. Churf. Dr. R. gestern approbation übergeben, und eben auf solche weiße würde auch die Frau Landgräfin zu beantwortten, und deroselben einzurahten, auch so sich der Bischoff allhier einfinden oder in schrifften anmelden solte, es mit der sache zu halten, seye, welches Ew. Churfürst. durch zu Unser