# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0072 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0072?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15 # Folio 36v, page id 00068376:0072 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 37r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068376&page=72 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068376/jpgs/default/00000072.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 65 lines, status machine # Lines: 65 recognised, mean confidence 0.80 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. wenn der alte nochter aus den Wochen flöße, u. man die Grixin der Irz en thümer in die Exempel der Misbraüche fortsetzte. Ja wer könne qui davor seyn, daß nicht mahl 5. Pabst u. e. Concilium daß ich erlaubte nen erklärt, u. gewißer moßen befängt, darauf veränderte, oder durch e. neue Erklärung wieder umstieße, wenn man erst einmal angefangen e u fangen, die Erklärungen nach der Umständen der Zeit einzurichten. So wür ders uns eben so gehen, als es vor Zeiten den Böhmen gnug. Die erst den t s Pabsi gehorsam zu förgten, u. auf das Briefesche Conc. compromittirte, wen ihnen nur 3 dörderungen erlaubt würden; nachher aber sich unser einander Ich halten, u. darauf viel ärger gehalten würden, wie der Pabst Aen Pylo selbst in 1. Geschichte erzahlt. Sie wünschen, daß est dis von ihnen wollen wolle, und versichern, daß sie zu der Einigkeit, die mit der War heit verbunden, gewiß waren, wenn nur die öffenth, ärgerl. Misbra s v n ihr abgeschaft würden, worinn schon die bekenner zu Augsp. gebeten, und d wenn man von izt an in der Röm. Wirche die Lehren nach der Reichschnur e d e D. Schrifft vorbrüge. Dann könne man e. aufrichtige Einigkeit in disle hoffen. Sie versprechen endt ihre fernere Ertl. von sich zu geben. Sie wollen v inzwischen von dem Bischof, der seine Meinung von den Haupt articuli der Gel. u. H. Verlangen nach den Stadt zum Sorgfältigen erklärsch, u. von allen denen, die mit ihm einerbei Meinung sind, gut denen, u. ihnen gutes gewünschen, auch G. bitten, daß die Röm. Kirche die öffentl. idiret, daher ein in ihrer Kirche gründl. Erklärungen u. die Abschaffung der Misbrauch erlangen möchte Über die 5te Regel des Bischofs-ellten sie den 22. Octob. folgende Eell, von i sich. Sie hetten den Bischof abgeschlagen, sich v. collegen. Concl. u. das Gehorsam s t des, Pabels zu unterwerffen, Gewißens halber abschlagen müßen. Da er nun von ihnen gefordert, ihre Meinung von s. übrigen Sachen zu sagen so so wolten sie ihm dis nicht abschlagen, u. contra auch hirin die Warheit nicht verlangen. Sie geschehen, sie hätten in /. Projecten einige einige dinge nicht ohne herzl. Vergnügen gelesen, die sie auch vor nicht misbilligen b könten, allein sie hätten schon offt erinnert, daß sie besorgen, daß e. Borgeneu. ungleicher Verstand darunter schriebe. Wenn also alle grund Art. noch der H. Schrift erklar würden, u. man von den Lehren u. olchen des Frid. Conc. abwahr, so dürfe man an der Vereinigung nicht verzweifeln. . 25. Oct. fertigten eben diese Theologi ihre census über die öersten Regeln des Bischofs buch. Sie waren von ihm darum gebeten worden, Die erste Regel halten sie für mögl. daß weil e. Vereinigung möch sejn, doch mit dem Bedingung, daß der irrende theil der gegenwarten worte heit beifalle, u. sie trechen erhalte. Bei der Zweifen halten sie es für ihre Pflicht, der warheit zu folgen, und e sich nicht von allerlei wird der lehre ewügen zu laßen, noch das gewiße eines abermaligen Prüfung zu unterwerfen erb