# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0076 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0076?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15 # Folio 38v, page id 00068376:0076 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 41r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068376&page=76 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068376/jpgs/default/00000076.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 60 lines, status machine # Lines: 60 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ey Perster für unsere u. freude Sünden G dii id dienste von Esch ihm vorhalte. Dieses alles, u. was man sonst de sumficatione mystiva, vera propositionia, satisseitorum, wozu me toria et opere oplendo conducente seyl, u. d. g. in. solten wor nicht für unsere Lehren, u. misbillige es, da die allten u. ostenbarn Juthmmer damit sollen verbeistert werden. Wir schon noch hinzu wo unter uns an einigen Wissen der Speiser sich selbst das Abru et h malgibt, da thut ers in der gemeinschaft von vielen, denen er es auch gibt, u. also auf ein andere Art als bei den Persißen, die das für andere darbringen. (§. ßer nehmen an, daß die kommen unter beiderlei geschalt, wie In der angeführt werden müße; erinnern aber, die müße nicht nur d geschehen, wo beide Rel. mit einander vernunfft, sondern in der gant Rom. Kirche, wenn sie als H. seyn will. n beko bekantnus aller Sünden nach ihren Unschänden, deren sie sich erinnern, nicht auf bürden, b müße als nothwendig zur Erlangung der Vergebungen u. wollen e daß man allenthalben so lehre. Sie verdrubert aber, daß auch eur voll kommene beue die Vergebung folge, verwesen wir, denn dazu gehören e der Glaube, der vormeid. c. Bertrauen auf das verdienst § 1 cpt. zwischen der Reis u. das Stunden, die daß unendt zorn Gts verdienen, ist allen keine proposition ei es ist recht, daß man sonst, es müßte bei der Absolution eine abnehne mercantiles seyn. Inzwischen wird doch der Irrthum vom Abeiß et beschömigt, weil wir doch von den zeitl. Strafen losgesprochen würden: Sagt man aber, daß die Grafen erlaßen werden, wenn der beichtend abholvirt wird, so haben wir auff dagegen. Will man aber aus S neue Resolution oder e. Ablaß hiemit hefftsehen, so verworfen wir, e denselben billig. Es scheint aber, daß man hier den Irrthum vom Ab s loß vertheidigen oder bedecken wolle, welches bei einem aufrichtigen Verlangen nach der Vereinigung nicht hätte geschehen müße s Daß man von dem Gebeth fur die drthen sprüß, es sei G es zu verrichten, da es mögl. daß die Berlin wieder zu den Körger können u. dies zeitl. Elend nicht so lange bitten; scheint keinen andern zweck zu haben, als 5 Schul oder Vorwand für die Alte Mode der pa et Pöbstler zu suchen, die für ihre Verlen im Segener leben, u. fur die Todte b etwas darbringen. Wir zählen aber diese Gewonheit unter die billig abzuschaffende Misbrauche, ob wir gleich in unser Kirche der rwehnung thun, seye nicht ohne h. Gebet, so hat es doch ein andere e Absicht, Als bei den Catholicken.