# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0081 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0081?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15 # Folio 41r, page id 00068376:0081 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 38v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068376&page=81 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068376/jpgs/default/00000081.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 58 lines, status machine # Lines: 58 recognised, mean confidence 0.84 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. in Aufs heilte wieder Wenn mit beider vortern Überrichtimmung die wesentl. Dinge auf immer eben gemacht, so steht das Student. Componi den Wesentz dingen nicht entgehen. Das zufällige dinge müßen geduldet werden, gestehen die Protestanten selbst hewurf. Um des der Ordens willen muß man von nun an allen lehren des Dr Conc. oder doch in dem Collegico vor den Anhang der Rheumigen entsagen R. Es sind darin die Pyrabola tudei, u. die meisten lehren sind von allen angenommen u. nothwendig anzunehmen. Man kan also keine absoluse und all gemeine renunciation von den Assen fodern. Verlangen man aber, daß n man von nun an allen Frid. Lehren, die in oder außer dem Colloqvio de e et n Worte Gnd von der Warheit zuwider gefunden werden, entsorge, so werden alle R. Rath aus dem Grunde, der im Bojecto conditionum angeführet, gern ihren befall e geben, damit noch vor der Entsagung der Anhang der Verzug der Vergnügung gemacht e u werde. Denn zu dieser Stegel wird nicht nur e. jeder. R. Rath bei iedem Comp io, sondern auch an ieder Protestant bei einem ieden seiner L. 53. unter der ewigen Strafe verbunden, ja dis ist selbst den besondern Grundsäzen der E. Con ausdrück gemäßen gemäs. Denn sie lehren, wenn e. Conc. unrechtmäßig sie, oder un rehtmäßig vorfahre, so dürfe es durch e. folgendes verbeßert werden. Man sich n bekommen u. er gewöhnl. Lehrer Durchl. fünfle die Fürsten u. Monowesen, die die Protestannten in u. außer den Reichs von daß wirs sie ichst besizen, versichert, werden u. können es auch wegen des zu vorhandelnden thun. Denn es soll einer Porten nach keinen Menschen M.h.H. erlaubt werden, was die gegenwärtige u. absolute Gewalt u. Sicherheit der Probst. Fürsten in ihrem einen gebiße vermindern oder in gefahrischen e büte. Das ist offenbar sowol aus dem projecte der Regeln aus als aus der e provin das Herzigen Brauch. Monschen u. durschen, daß sie ihr ansehen in ihren gebieten erneßen. Mit e. Worte, die Monarchen u. Oberhaüpter der Rth Welt können u. wißen den Protestionaten alle garantie zu versichern. Wenn 3 en man hiemit den Schutz verbinden, daß ist das seinigen gewahret, so gibts keine n größere Sicherheit auf Erden, u. eine andere nichts destowanger verlangen eiff wünschen, bei allen gtl. u. menschl. verbindungen lichtigkeiten mitt seyn. Aufs sichs das von einigen enderswo behauptet wird. Es erhalllet auf dem, w auff Ihr geantwortet, daß es gegen Gt, die Schrifft, die gesehe der Natur u. des Reichs sej, wenn man vom Printz nicht handeln noch ieden will. u. folgl. daß jene sich diesen allen widersetzen, die da sagen, die Protestion en p dritten schon die Warheit u. das etwaß, u. könten auf keine weise diesen besch ver laßen, oder ihn durch die Meldung der geringsten Unterhandlung der Ge fahr aussetzen. Nun außerdem, daß der Gerde u. die himl. Warheit