# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0091 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0091?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15 # Folio 46r, page id 00068376:0091 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 45v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068376&page=91 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068376/jpgs/default/00000091.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 72 lines, status machine # Lines: 72 recognised, mean confidence 0.75 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. von der erwehnten Wiedervereinigung des Rom e eis, oder von der Abschaffung (aller numühen b s o 3 streitigleiten, entweder selbst, oder durch dazu versandte Männer, oder schrifftl. zu handeln und mit denselben allenthalben (doch unter einer nähere Ratification des Pabste und von uns) alles sonnet und sonders auszumachen, e was er ihre Neigungen zu gewinnen, u. die He 3 e t tage Würkung der Wiederverung nun zu erlangen worten, e n c her für das zuträglichste und nüzlicher halten wird. Und in diesen Stücke geben wir auch allen vorbemeldeten Protestanten in Ungarn und Siebenbürgern unsern Unterthanen (so daß wir ihre trediger mit anschließen) hiedurch die s völlige Freiheit, zu den bemeldeten Bischof ent¬ we weder in Osterreich, oder auch wenn er an b et en einen andern Orte ist zu kommen, oder ie in mand an ihn, es sie offentl. oder heiml. zu schicken. Schlesch. befehlt der Kayser allen, die Vermöge ihres Amts hieraufRaht geben müßen, 3 13 ernstl. u. unter schweerer Strafe, daß sie niemanden von denen, die zu erwehnten v. Zweck durch des e Bischofsbriefe eingeladen; nach Wien kommen, oder Diene einander schaden, einige hinderniße verursachen oder erlauben, sondern vielmehr ihnen mit aller solten v Gunst begehnet. Wer bis auf aber bekomt die Ver et n sicherung des Allergnädigsten Kayserl. Schuzes 190 an ieden Orte, in ieden zuhall, wo er darinn c anß in würde, besonders bey seinen seeligen Gesuche p h so c ung von der Ausübung und Waldung der Religion c e ß p und dem zu behöe; und diesen brief unter den geheimen Insiegel in Gestalt eines sichern Gelets und ollmacht M