# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0125 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068376:0125?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 15 # Folio 63r, page id 00068376:0125 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 62v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068376&page=125 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068376/jpgs/default/00000125.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 91 lines, status machine # Lines: 91 recognised, mean confidence 0.71 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. 20. Doch sind einige von diesen Puncten, die worüber die R. K. Lüneins, wenigstens bey so wichtig als die, worüber der Disput zwischen Rom u. Kayschweig For 2 mitt der Bedingung e ch daß man sich unterwerfen wolle den was die dinge derent in e. Frauen allegenem Conc. entscheiden könne, wel chuld dergestalt antreiset, daß daselbst die Protest. Nationen als vereinigte durch v e e or mit ihrer Prälaten v. Gn. Dux. erscheinen, die zu Bischofen erwart in tam er Pabst beschweig, so wol als die andern Loth.entionen. e, nicht Das ist der Patus Linnest. über die Regot. des Bischofs von N. u. einig e ch S. uther Theol. die auf befehl des Herzogs zu Hannover versaümlet waren 6 verschänden werden, um billig davon zu urthelen, und um nicht diesen d i Herrn beizumeßen, entweder als hätten sie dadurch das Interesse ihrer Pa o zuwürge sezt, u. ihren Glaubensbekäntnußen entsagen, oder in e c proce die licht gebauet. Denn was die Luff. Carologen anbelangte, so glaubte e l sie recht zu haben, bejahend zue antworten, auf diese wage zu antworten ch, n doch mit einiger Einschränlang, nachdem sie die Erklärungen und antor u ein Declarationen untersucht hätten, die man in der |: Leibniz:| hab, welche nach die s her Hn Meinung alles, was 5. Grund ierthum seißen könte, aufhoben. e e Der v. H. hatte von s. Kite die bejahenden Erklärungen ansehn. Theo so ronommen vor verschiedenen Bieden in händen, er weder offt davon, oder bezogen, hat auf andere Meinung sowol, als auf 6. Oberhaupt. Sehen Sie, was ich von s den Grunde der besohnung begriffen: Man kan sich, offt selbst in Glaubensstan en en betrügen, ohne e. dießer, noch eo obligationes zu seyn, so lange als man mit e und was oder in ein umbewendl. Zerthumstelt, daß die kortheilische Kirche das Ge gentheil bestimmt, bis man die gründe der allgemeinheit erkennet, welche mit n sich bringen, daß der beistand, den ist der Kirche versprochen, niemals zu geben en wird, daß e. decunruäß donc. sich von der Warheit entterne, in Sachen, die e die Seigl. betreffen. Entweder die welche an der Obergemeinheit eines Co zweifeln, wißen nicht, daß die Kirche das bestimmt, was in diesen loco bestimmet ist; und wenn sie sehr wahrschein. Ursachen davon zu zweifeln d für sich haben, die sie nicht übersteigen können, nachdem sie allen dies nöth In gehörige Nachsuchen gethan; so kan man sagen, daß sie es umbewünd nicht wißen, daß das Coni. wovon die Rede, allgemein sei, u. ob sie gleich das le utschen der solcher Concilien überhaupt erkennen, so wen sie doch nur in in facto, u. müßen für keine bisher gehalten werden. und in dieser Meinung stehen. Gester sich die Probef. Kirchen, die an dieser Hegotiation in viel nehmen können. Sie unterwehren sich einem avorsaften allgemeinen künftigen Concilio, selbst nach dem Exempel der 21. d in diejenigen so offenherzig von sich geben, daß es auch nicht in ihren Monicht sey, das n l u en solches haff zu halten, zeigen, daß man sie in die Kirchen gemeinschaft der S. i p. Archie