# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068378:0484 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068378:0484?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 20 # Folio 242v, page id 00068378:0484 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 245r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068378&page=484 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068378/jpgs/default/00000484.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 82 lines, status machine # Lines: 82 recognised, mean confidence 0.85 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. rechnung seyn nicht eine Verrichtung des willens, und ein des Verstandes, in dem nach genauer betrachtung befunden wird, was nicht Man möchte zwar sagen sein Mensch zu seyn scheinet. §. 37. ( werde sehend genant von eines andern sehen, aber es muß doch allezeit en ding ein etwas kennet werden, so an ihm wahr zu nehmen. §. Selben d derge aber werden nicht nur durch die Cuiaturischen Acten auch durch den Verstand, wahren können §. 39., also werden, sagtend wahrgenommen, wie die Wirckungen sich in allerley zu überzubringen, auch an der dinge söldung Und so weil ist die Natur kein erhaber, sondern gar einige endig wenn aber keiner von beyden, so würden sich davon auch nicht benennet t §§ 40. 41. Durch den bloßen willen wird den andern nichts mitgetheilet § 43. S Sonsten ist es keine wahre zurechnungen, sondern bloß eine anmuthun Nun solle luste auß fortlich aida habe die nehmlich, auch p keine gerichtliche verrichtung halten laßen. Ein gerechter richter spricht den sc ldigen laßen. Den Unschuldigen aber lust zu sprechen hat er keiner Epographum nostri Ein ungerechter Richs. selbst will auch nicht das ansehen haben, als wenn ie würde ohne nachricht laßehr. Es kan auch nicht eine Teüterliche Verz al lung seyn, denn die brauch keine Zurechnung einiger gerechtigkeit die Leibes-rechnung sehen dieß jahr 100. 3. sagte er nicht sie solte sich mit einer gnaden frau umbsehen, deren gerechtigkeit sie sich zurechnen ließe, sondern sie solte nicht mehr n § 45. Man kan auch einem andern seine beschaffenheit durch Zu- n oder angehen wird. Eines anders gelegenheit wird ausbreüget werden so weil e ich begrößte §. 46. Es kan wohl einen seine beschafftenheit mehr sündigen einer andern beschaffenheit zugerechnet werden, als böse Lust zum Ehebruch hartz zum hochschw. als wie man Einenrium Schreiben vermuth der dazu gefast, aber ersehen wurcklich nicht schreibet. Gott ist das herzen. S. G.L. ie beschaffenheit kan wohl ihren grund vom objecto haben (als Wer ein gläubig ind aufnimt der nimt Christum auff Math. n. 41.) daß sie nehmlich zu und also lustiger gereichet werde. §. 4. die Zurechnung einige bekandten einbekandten geschicht anzutrigen hujus für eine vorigen f hire vorbey eine beschaffenheit durch obnam betrachtung sind gemacht worden. Ich Beschaffenheit zu Es wird auch noch ohnung gefraget, ob einem die plogenise ein ander außgeschaffen zu gerechnet werden könne für eine ihm zugeschlagen werde, so habe ich selben. laßen werden. Nun ist weder die Zahptgang noch die Reichst alle es oder sonst einer väterlich gesinneten Person also angesehen daß sie ein wohlgefallen daran habe, sondern geschi das große weg zu thun. Die büchtigung ist dem zu chauern anwartung, denn ehein aber eines der bekandigen nicht sondern angefunden, en cht theils zur beßerung, theils hn gezuchtiget wird, kan es nichts anders seyn als eine Vorstellung ohne grund, als ob aub undern angegehenen eigenen Hauptmühlen und standtlich vorgeleget werden. Wie de sie seye gleich eine einbildung in dem so züchtiget, oder ein Glaube in dem andern, die sie zu er ob er das kan auch die Sachstraffe gesundheit §. 42. 53. hin April dadurch nicht angethan, welches der reden, ich auch die schur absehen, magst die beschreibung sind wird man keine Ursa eyn müssen seyn, zeit ein guthe vor sazes angehen, wenn man gleich die vernehnet worden, denn daß denn und guten Vorschätziger Vergebung des Nirewesens nothwendig halt, dabey aber die meinung feste stehen laßet, daß doch daß verbrechen nicht wegen des Vorsazes sich zu föhtern, sondern mit waßen heimtlschnüger und andern vorgeben, auch alle g. H. nach diesem werde vergeben werde, denn nur eine nebste geschehe, ob vertrauen auf des andern fur ihn ausgestandene Pein. Man betrachte den Ammon, o habe können mündte ihm zugegebenen wegen nothzzucht seines Kayser, und einige bewegung fühlen hinfuhro davon abzustehen, wenn er ihm einbilden mogen en diese ohne Schwesterheit mitt dem rechten rechten auff einer verpischenunma mache zu nommen, sondern müße auch einige und anseinem und vergebung bitten, als auch vor ander an seiner statt sich als ein bluthschander abstraffen laßen und damit den vaters gestillet. Were es also auch nur bey Gott ein bloßer wille den boßh afften also vorzustellen als ob das böse abgethan, da es doch nicht ist § 54. Aber solcher will scheinet Gott allerdings zu wider und ein greuel zu seyn. Denn er regirt alle dinge und M. h. H. da es nicht verdienet, aequ. §. 11. 33. Stadt evide jusam suo rpud. no 1. no 1C. Einen gedach des wegen, 2 L. restand in zwischen ehr für solche gerechtigkeit Zwill sich nirgend finden, welche man doch nge recht n. E. E. E. E. E. E. E. E. E. Hochfürdern verstehreten, wan es (§. 3.) oder nur sichs doch einen ja wenn er die höchste selbst ausgesanden kan er sich des eine gewohnheit anmaßen. I. petr. 14 14 14 18. 36. etwa doch die an die wird also ge Hebr. XI. 6 loc. §. 66. straffe jagte d. 55. ann so Er sich ohne gemacht, daß er zur gesellung forder bey ihrer Vatern zu die Heiligung Heer a er bliebe 1 oder M. 1. 4.