# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068407:0061 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068407:0061?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2 # Folio 31r, page id 00068407:0061 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 30v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068407&page=61 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068407/jpgs/default/00000061.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 70 lines, status machine # Lines: 70 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. wegen buchhaltern der Staaten von Holland und Westfürßland cke antwehret, da der gegenwärtige Wirth der 2te bis auff den 200ten termin, das ist bis auff 100 jahr ausgerechnet und gleichwetend befunden worden, hat also ein Renthüber soviel ex obligation oder alterrativè schanßen als selbe jahre sich in 50 jahren befinden, das deren 1000 seyn und gleich leicht. Alle solche summa der ersten gehabten ihre Der folgenden 10 Jahre von oder des 100 bis 11.1. halben jahres beyderseits inclusivè, zusammen summiret, thun 894. 139678 3713 davon 2 weilen die apparenz sie zu erleben umb soviel geringer schut. § 49. 79, jahre vom 120 bis 13/4 halben, ahre beyderseits inclusive thun, daher davon die 1/2 wegen mit soviel herringer als apparenz solche zu erleben thut. 4848sts. Endtlich, die würdenkeiten derselbe der erlebungen folgender 7 jahre, thun, oder 10 bis 13 halben jahres thun 86624. 195 davon Die summa dieser vier thut 4 o964 1 12736 Summen 0 + § + 0 + 6 - olches communa mus dividiret werden durch die zahl der gleichhoffbaren falle, unter welchen die so nur 1/4 oder 1/ oder 1/2 der 1/2 d apparenz halten, nicht vor 1 sondern vor 2 oder 1 oder 1 100 eines hofbaren fall zu achten. hun ob gleich hoffbare falle 20 mahl 2 3 eines hoffbaren falles 20 mahl einen halben hoffbaren fall, 14 mahl 1 - eines so offenbaren falles summa h a + 24 + 4, der 24 + 24 + 10 oder qv + 10, das ist 13 ganze gleich hofbare fälle. Durch welchen die Summa 49964. 4 dividirt thut fieviel 320032j87 oder 16001666 fl. 18. stehrers 9 ist also eine jährliche Leib-rente von einer Million schulden werth 16001687 fl. und also wenn gleich leibrenten nur, der 16te Pfenning des capitals weren, so wäre doch noch vortheil haben. Vielmehr wann zu wie iezo umb 14 mahl soviel Capital können erkaufft werden. Bey allen diesen ist zu betrachten, daß man nicht in anschlag bringen können. Den Vortheil den der Pappt Kraußer hat eine Person zu erwehren, welche ihm so gesundt und lebhafft scheinet, er immer vermeinet, und allem vermuthen nach in etlichen denn nechsten jahre in dieser guthen Constitution wird verbleiben Und ist ein halb jahr lebenslangt anfangs des Leib-rente mehr werth den gegen wärtigen thut 222222202700 oder würdigkeiten der reüte nach 15147578. Die würdenheiten aber auff der gefälle der erlebung 1. Habe jahre lebens gegen seyen ende, als nehmlich, da die Person ihren alter vom 30ten bis zum 7,sten sehr zu leben kan welches ob es wohl fierend und parader dennoch wahrhafft und Ferner ob man wohl die apparenz zu versterben in den ersten 100 halben jahren gleich Ers gesezt, so i derenstratif i Ich gleichwohl wahr das ein kleiner unterscheid von einem jahr an andern sich findet, und die apparenz zu sterben in den ersen hon geringer, und solche zu welchen, daß es ist, als in dem lezten tanta magis quia requinatur anni omnes procedites ad amnes sequentes, ita et, calvis partius apponculus moriendi ne proportione, l’avenirance quaites. Quaites nostra literaturamus satisfiturum venerantia lassere vidiatur et. Da man sie doch nicht größer angefüget. (§. 4.) quod sein ursach en gumentum, daß solche in den lezten jahren zu groß angesert, da hoch kleiner. Darinn möchte, weil man die lezte fo r nachdem 53 oder 54 jahre nur 2 zu seyn gesezet, hätte man allein in hinauf steigen, niemandiquo in Poquitur ac sua perpressione gqve terminorum deren der erste 1/8 der 100te 1/4, und also wären die previnzen solche zeit zu erleben kleiner gewesen, als man erhalten. Ein also der meinung man mache vielmehr von Rechter dem Rente hoffnung, daß sie sollen haben, wie man also daß g fangen. Denn denn zum exempel des 53 jahres t, vnd daß daß daß das Landes auf der Linschafft müssen, an von iedem absonderlich