# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068407:0077 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068407:0077?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2 # Folio 39r, page id 00068407:0077 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 40v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068407&page=77 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068407/jpgs/default/00000077.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 63 lines, status machine # Lines: 63 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. d Waccore van dyfrenten naer proportie van Les-renten fol. in Sçu. Gravenhag by Jacobus Schultus Ordinarii drucken, van de Ed. Gr. M. Heeren Staaten van Holland en Westvriestland 1671. e paginae sunt 24 Edela Grot-Meynde Heere. Nachdem wegen vieler Ursachen (denselben com besten bekand, vor eine haushaltung von so großen umbschlag als die von gemeinen Landvolgend und leicht von Vorschl4 beßer gerathen, ist pfennige zu rege mir auf Leibrenten die ohnfehlbar asserti auch privatches Haushaltungen so e wohl geachtet, die ihren aber sonst wohl zu vermehrung ihrer gehalten anlegen beßer nd mit leibrenten absehen auff den izten das loßrenten auff den 25ten oder 4 pro 100. Und sie begehrt ich nachte solches schrifftlich erweisen, so habe ihnen damit dienen wollen. supposit. Der rechte wirt einer Expecta ich oder Schazogit, dazu man durch ein oder mehr aequale contracten egen kan, so kann ein Mensch in seinen vigor, das ist vom 3 oder 4)) dyjahr excusivae bis zum 54, und man wehlet ein jahr von s Diesen 30 jahren, so ist nicht mehr apparent daß er in einer erste als andern solte solches alers werden werde; sup. 3. die nechsten 10 Jahr nehmlich von 54 bis 64 ist die alliance zu stellen gegen die In den vorigen jahren des Azoris, nicht größer als zu 2. Und die annoch folgende 10 jahr von 64 bis 74. zu den jagen der gewis nicht geste die apparenz der Druck ist, als 2 zu 1, und daß ihn den letzten 7.) u0 act. 1. Der weith von unterschieden gleichen, hauzen wird gefunden, wenn m n die zahl etwas habe 3 3. Secretario waren aber mit einem wort er der Schanzen dienoch. Denn wenn Janngrater entga e einander gemeinhafftlich kunsten, und denn ich gegen ihren Ehren blinde lass zu machen 2) die nichts und 1 zu den judenzen andern jagen nicht hette sich vergleichen daß der seiner unter ihnen beyden an den verlieger soll auch die perl oder 1000 fl. h und lezten, jene antwortt daß der Wagner, so zu dem andern laßen, folgen e darüber oder 30000, so sind es leiden egale contractus, durch diese contranten komt die sach dahin, daß man allemahl zum dritt der Tucht gewinnen werden wolle, darauß scheinet a eben obstatt habe, wenn einer der Kaüße zu nichts e ne prochen. (§. 25.) wofen zu gewißen dingen unterschiedene ählen dergleichen haußen seyn, muß man die den Werth died daß, durch die Zaht der Kaufen multipliciren, denen aller producta e a usammen, daß er und durch die zahl jeder ließ, division. Woraus mit der nicht sowohl das zahl der Haußends auf der prorportion er prop. 3. in wehrender zeit des vollen eiversit kein jeder fataler oder zum sterben apparenten als das andere in betrachtung komt. elgt auß dem pro supposito 2. Inner von einem halben jahr zu so quisma instar à c eodtr