# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068407:0088 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068407:0088?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 5, 2 # Folio 44v, page id 00068407:0088 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068407&page=88 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068407/jpgs/default/00000088.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 142 lines, status machine # Lines: 142 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. konte man also ohngefehr sagen von 60 Menschen stürben 10 zwischen und e 10 jahren, 8 e e r ein h l . (§. 4.) zwischen 10 und 20 jahren 18 zwischen 20 und 30. denen 3 zwischen jemand 60 auch 8 zwischen 30 und 50. 20 zwischen 60 und 70, und dann einer zwischen 70 und 80 jahren. c ist zu bedencken das Leibrenten nicht recht gekauft werden auf kinden von 2 3 jahren. (§. 21.) quitur was für apparen, wie lang ein menschen eben werde. Man lieber man eines Menschen leben durch die banck zu schäzen habe d n + + y> f 2) cividatur p 6 60 summa per 7 quia 6 sunt casus, fiet 1/ et e e 60 b 60 0 Sic determinanda, worinn beschl sond über accuratus Reducendo ad aliquid commensurabile. Sempe gesezt, es sey Genenschen die v erkommen. Leibrenten, davon leben 18 Menschen e 0 jahr, 8 Menschen 20 jahr, 18 Menschen 30 jahr, 18 Mensch 10 jahr. jahr, oder d 3 Menschen 60 jahr, 2 Menschen 70 jahr, 1 Mensch 10 Menschen leben 5 jahren ürden, weil weil 10primerhalb 5 jahren steh undtliche zu ende etliche in der mitten, poscho, sie seyn gleich angebület in die 10 jahre, so sey eine der werde alt 1 jahr einer 2 jahr einer 3 jahren, 7. Einer 4 jahr, et ita porro. frige weil en groben zwischen und 20 jahren, so kan man sehen daß eine starck in roßen 14 jahre, und werde alt N° jahr, der andere furbe im 2ten 11/4 jahr oder 5 jahre oder werde alt 12 1/ jahr, der dritte n werde alt 13 3/ jahr. Und also fort. Dergleichen aestimation k an man auch mit den andern allen machen. Und dann die summa zu kommen seyn; wieviel diese Menschen alle zusammen, leib-renten befunden haben. Habe denn ich sie selbst das Landeschlägen sichs m zugleich gestorben were, und in doch eben soviel Leibreüten bekommen, hätte, zu welchen, aber sie würden gestorben seyn. Nimrium summa er leibnenten dividatur per 60. soviel falle denn eines bekommen. Haec summa dividatur per annuam praestationem der l eibrente (quae hoc loco potuit poni unitas) habebitur annus in quo ponendum est hominem mori et Wenn aber die Leib vndt auff 2 leben gerechnet werden, alß das der Leztlebenden Sonne renten empfängt, wie soll mans darinn auch die seelche herr alle zugeschrieben. Des andern nach Mahl obzusammen, wird geschezt auf 6 thl. jahr, eins von ihm Leben g von 20 jahr Eingangen, ita (vnd ist giengen, der ex menschen zu formiren. (§. eses ist eine der subtilsten fragen, zu olgtur wie also nein haben alle mehr ankommen worden. Als wenig sie zu ist werth, die eben wohl werth n auch gestorben waren. Nun nun sinn 2 h. lufen theilen, und sagen der eine Hanck, sie frühzeitig gestorben, der andere Hauffen aber habe desto länger gelebet, doch daß rifftigung. (§. leich geschehe. Doch seyen jene zugleich gestorben, und diese auch zu gl en gestorben. ch sehr, dem all haben fragt sichs in welch sehr, soll man den todt aller jenes haufftenden, und in e allerdieses sauffens er, man theile die Leib-renten halb ein und auch die menschen bald, welche ich jahr ieur seide hoc antra. Emt meinenn werck kan noch anders gefunden werden seel könne zwar 8 jahr leben weil aber so viel thilden dienst alles gleich eingetheilet, gleich Nota vor 2 und man die die theilung der Hauffen rechts machen, daß mit ihm als rte an ihnen als eine impagnie, soofer menschen tweil ich, davon ihrer nommen. An quia et 80 sunt extrema, procedent numeri progressione c t, habe ich genommen. Nehmens ca an geometrica per 60 terminos vel potius 58 intermedios a` 20 ad 80. Gesezt die 60 stürben alle auff 2mahl, fragt sichs wann würden sie todt seyn? Oder also man ausgeleben als andere Laborale also 2 libus des still so ewäre sich. Calwis etwas oder anders seinen zu praetensionen. art menschen die noch üten 7 e A 3 e s f el nicht en n e t n e ndern d s e e c nen wird, r der apparenz an nahme q