# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068426:0002 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068426:0002?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 6 # Folio 1v, page id 00068426:0002 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 2r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068426&page=2 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068426/jpgs/default/00000002.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 107 lines, status machine # Lines: 107 recognised, mean confidence 0.86 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ercläret gehabt. Immaßen solches jahr hnlich anno 1675 eine so große Mäuse Vrehehr-ohrung gewesen, als in dreißig und mehr jahren niemand gedencket, daß man die Ein saat nicht wieder bekommen, dahehr brodt Korn von Hildesheim und Hannover kauften müßen, und das saat Korn von andern Leüten suchen müßen. Dabey also mehr als auf 250 thl. schaden gelitten; inmaßen nicht nur das Winterkorn, sondern auch das sommer korn mit samt dem stroh verhehret worden. welches dene Amptman selbst in augenschein. genommen, und bekennen müßen, daß es ein guthen verwundertet wird. Vide Clägers ihren die gegen Schlußschlüßschafft angehefftete gegen Verzeichnüß in act. n. 3. Solle ermäßigung in dem boden versichern will. läger abweisen, jedoch anheim gestellet habent, was ich es dergleichen verständigen. Hoch h: (§.6) III. Damnum sibi datum ob non servatum a locatore contractum, beweiset). da also beweiset conductor oder hr a§. 25. Woche id. (§. 21.) t, 6 interr. (§. 16.) zu vermuthen (Beant einer Haushaltung de facto (ohngeacht nicht zu haben. Ich habe die theils digung der e n das guth kommen, Stuben paummon, Scheüren, und en bey n des eingenommen, vide supra §. 22. Und also die verschloßene logementen lägern in seiner Nahrung gehindert, verstorben m auch seines habenden juris retentionis ihm wegen der meliorationen gebühret, beraubet. Und will den erlitten seiner Cläger a aestimirt itzt wird der H. Churf. 30 thl. n. 12. zu geschweigen, umb er dieß den erlittenen schaden auch arbitrio judicii anheim gestehet haben. jahr über nichts genoßen, weil ihm alles vor der Z n. (§. 78) Rheiden sie einigk: quaestiones find, nicht das beclagter. Darauf antworte als nur ad fundamentum primum. nicht Elisio probationum Actionis) ich finde daß Beclagter antworte, als nur alleine ad fundamentum primum an ad fundament. I. und betreffend die praetendirte meliorationen 7) Alpis Proportionum Adonis de causa, der Beclagter primo, was r multiplication wegen des Korns in t, also indemiret, also er eine richtige resolution übergeben, was an allerhand Korn geschaffenheit habe, und wie es an vorgenzahl liege BFse etc. dienstlafft, Nota. Die Er Punct ist weder in der sententia interlocuiosa n. 28. berühret noch nach derselben von Beclagten ferner urgiret worden. unterdeßen, wer man gleichwohl des Cläger dilinae oder extract der aestimationen gegen des Becl. brechnung no 10. item a iA a° jug 3. hält, findet sich ein mercklicher unterscheid, weil aber bolaume, juratis aestima tionibus gewonnen Cläger, wie man Clägern ausgestelle oder ausgesäete s 8) per rn betrifft, so finde sich ein unterscheid die Morgenzahl der Länderey betreffend; wie dann die aestimuliren bey der L. oder Rechtung nun 31. pag. perult. von der Zahl so Beclagter einer bilance oder extract oder confirmationen in act. n. 5. beym definitiren, dahe deshalben ab gedenckt gleichwohl in seiner abrechnung noß er eben dieses an uns jahr mehr als 50 thl. des locari wegen nicht gerechnet werden. können betrifft, sey ihm der contract nicht ges halten worden, wie nur f punct zu sehen. Nehmlich den an garten hfürdern noch von Osterr. und n. 60 eit weggenommen worden. und also mehr als 50 thl. locani auch vor dieß Jahr nicht gerechnet w werden köndten. ( antworte den oder scheid der beyden aestimationen an gelde deren das erste so condirator bekommen auf Sol thl. rec das andere so er geliefert auff läße er solches passiren und wolle sich den unterschied von restirenden locario abziehen laßen. (2 ausgenommen 4 thl. weil Cläger d beym aestimato dolose vier Schulschafftiget. chaffte gestecket, e welche doch absonderlich müßen angeben w estehe ihn also deswegen nur 52 thl. 22 mg. 3/