# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068426:0005 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068426:0005?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 6 # Folio 3r, page id 00068426:0005 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 4v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068426&page=5 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068426/jpgs/default/00000005.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 75 lines, status machine # Lines: 75 recognised, mean confidence 0.87 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ad probandum secundum duplicationis huius fundamentum, . (§. 16.) Nun zu beweisen, daß causa remissionis falsa sey, giebt solche außagen, et Beclagter einig r sollen, daß Conductor trefliche Mastung gehabt, und daß er auch von Verpachtung derschafferey ein ansehnliches genoßen. Fride aber curiosi articulos cum nominibus testium et directorio, n. 15. 16. und rotulas examinis. n. 43. 44. (§. n; daß nun in specie der arbeitung betrifft, testis 2. so ein schäffer Knecht und bey dem Conductore gewesen, hernach zu beclagten kommen, sagt ad artic. 1. es were anno 1669. volle und reiche maß gewesen. Füget doch gleichwohl dabey die eicheln, seyn dürre gewesen, also daß nur alte schweine davon fett word es alles ieder legansam und ad artic. 2. heige hatte 40 schweine darinn gehütet, quod confirmat testis primus es wern der wenigst 33 gewesen. Und ad artic. 3 Testis idus gesagt hatte 12 wochen darinn gehütet testis primus gedencket, nur von zwochen Beyde ad artic. 7. es hätten die Schweine bis in die faste die nothdurfft darinn gehabt, doch addit testis 2du seu weren aber davon nicht feist, sondern nur die alten schweine etwas schier davon worden. Es wird zwar auch artic. 10. gedacht, daß man von einem feisten schweine wohl 4 MR. haben könne, alleine die Zeügen wollen baren nichts eigentliches antworten. Nunma. Nichts desto minder es schließet Beclagter daß s cht er clagenden Conductori das ganze locarium der 160 thl. de anno 1669 a` 1670 vid. n. 49. L erlaßen, so er ihm doch der Herren zum wenigsten wegen verschwiegenen Maßen ch 100 thl. 60 thl. 1 gr. anneilen 100 thl. zu geben schuldig. et ad inbrauchb 18) Soviel die Verpachtung der aduction et sequentesse Schaffenus belanget, so sagt testis sentinus, daß er vom Cläger et, auch denn belangen. die Schaffenheit zu Tinderte 80 thl. jährlich gehalten auf zwey jahr n Michaelis anno 1670 bis Michaelis 1672 gepachtet gehabt, in welcher pachtung ier, die wohnung schaffet all, und eine Wiese s etwa seyn nach ander gewiße billich, getragen, betrifftig gewesen. das erste jahr hatte er die 80 thl. zwar bezahlet, daß andere jahr aber nur 40 taler geben, daß übrige aber theils mit dem Heerlager ihm abverdienet, theils mit Schaaffen, guth gethan, so etwashette sie auch Zeüge die pachtung länger, continuiret, wenn ihm vieleicht solche und umb 10 thl. Cläger geringer laßen wollen. Alleine weil er Clägern gesagt, daß unfangen will, eine unglücklich und abstandts der schaffe er ihn mit nichts als mit Wettmühung hindern zu bezahlen wuste. Haber händen; und wird daß ein das gutheils ist; und ohngefehrteständtlich zum öffnen und in Comatioi des Partium verstehen, wollen e und unterschiedtliche Morgen Landes von Corporal Immermans Witbe vermehret worden Zenge Fidem er habe auch die wolle Himmel, verkauff mobilien, und die zu zücht bey der Schafferey mit zugenießen gehabt, e