# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068428:0005 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068428:0005?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 8 # Folio 3r, page id 00068428:0005 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 8v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068428&page=5 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068428/jpgs/default/00000005.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 58 lines, status machine # Lines: 58 recognised, mean confidence 0.93 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. heda extract Adam König“t Vogt 5) Bescheid supplicant solle schließen 26) Secretorialis cordusiae applicantis. Die Ursach warumb auch anno 1651. keine wollt von Drost an König mehr geliefert worden, sey nicht, weil man Königen noch schuldig gewesen, und ihn also vorbey gangen, wie die Witbe inführet, sondern weil des von Bünau Pfändrich auffs Amt Rückling im Ostern anno 1652 da solches Ihr Hochf. Durchl. Cfl. Herzog Groben Wilhelm ex studirt worden auffgehöret künfftige Zeit habe die Kammer die Woll immediate an die Wolhender verkaufft. Anstio ex eo vendito muß angestellet werden wieder den so die wahren empfangen, der Drost und nicht deren Amptman nicht der Droste hat selbst die erste empfangen, denn in ex hart des hauptbuchs unter der Clägern hand Quide n. 24) stehen die formalia anno 1650 den 8. Maji den H. Drostag auf des H. Amptmans Schreiben 8 halter großen wieder den H. Drosten 4 malter geisten vor 32 thl. hat auch allegirtes schreiben nicht hervor gebracht. Die ganze Rechnung sey vor den Drosten, wie der Königschen extracts überschrifft, selbst gestehet, der Drost habe sein als eines dreiers bürgschaffen nicht von nothen gehabt. betreffend den Schaafmeister dienet zur nachricht, daß selbige in den Ämtern gemeiniglich zweyerley Scharffe haben, als erstlich in der sezungen zum andern d einen gewizen antheil außer der sezung betreffend die schaffte in der sezung, so ist nicht ohne daß die wolle mit des Amts wolle in einem säck so leibet und verkaufft wird, aber man wird nicht gehöret haben, daß der Wollenhändler, ihn a` part oranten bezahlt, sondern es wird die ganze summa dem Oberman zugestället, welcher hernach mit dem Schafmeister rechnung ziehet, die hoffe so er aber sonderlich abgeschnitten, mag er auch a part verkauffen und wirdt die 8 thl. 27yl. zweifels ohne dafür gewesen, seyn. Es weisets auch das quantum aus dem weil die Amtswolle in dem Ad Acta gebracht, ex tractat hauptbuchs sub signo D. seiden. 2.), auff 64 thl. angesetzet, wolten dem Schaafmeister zu seinem 8ten Wil mir 8 thl. also nicht die 27 gr. gebühren, dann nicht zu glauben daß o König dem Schazemeister die Wolle scheürer als den Drosten werde bezahlt haben obschohn König dem Drost 1. Vor den stein wolle einen thl. geboten, dennoch weil der Drost bey übersandter damahliger rechnung des Kaufman bereits von Ricklingen ab auch Magdeburg gezogen, bleib also kein schluß gemacht worden, bleibts in dubio bey gemeinen preise, daß er einmüße durch seinen Sohn seyen wolle als propen guth geliefert, sey ein figuit, denn seyn ältister sohn anno 1651 kann 5 Jahr alt gewesen, daß Clägerinn yt die Scheffe zu Ricklingen und dießeits der l gen nicht so groß als zuseits der L die wolle, nicht so theüer ausbracht werden, so gebe ihm recht was die quantität nicht aber was die güthe der Wolle betrifft, weil durchgehendts bekand, daß ie großer schafft ie härter wolle, scliegt ja Heringhausen auch dießfals der Leine daß die Ricklingischen schaaffe keine Reiche schaffe seyn wird Clägerin nicht erweisen. Neüe von atio in den lezten extract die elle purpur Kirfern zu 1 thl. 70 gr. 4 $. Und seine König in der Rechnung sub ihrer 1. hat nur 1 thl. 7 gr.