# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068431:0004 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068431:0004?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 11 # Folio 2v, page id 00068431:0004 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 1r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068431&page=4 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068431/jpgs/default/00000004.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 83 lines, status machine # Lines: 83 recognised, mean confidence 0.91 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Eislebischen Hinten von Horn gefodert, aber nicht bekommen können, hören hette zu lezt gestanden daß was dran mangele, da habe er es auch nicht passiren laßen wollen. e ß 47. Sententiae interlocutoria wird appellate innerhalb wochen erweisen, daß der appellante den unterscheid der Maße und daß 24 gr. Eislebische Maße, Qvom Hannoverisch Fuder machet bey dem am 12. Julii vorigen Jahres getroffenen Vergleiche wohl gewust daß solches gehöret werden, und darauff ferner ergehen soll, was recht ist public. Julii 1676 50 Ritulus Examinis Testrium so Horn angegeben, nehmlich den Wünschecker Heise, und den Notarium Maderum. Als artic. zu interr. 1. sagt Testis 1., daß man von der rechnung ehe als von discrepanz der der maaßen geredet, köndte wohl seyn hette es aber eigentlich nicht attendirt, testis 2. aber negat, denn es hätte kein liqvidum gezogen würden können ehe man wegen der Triaße etwas gesezet, und ad interroq. 7. meynet testis 2. Daß Brauen die Vergleichung der maße cht nur alß einen ungefehrlichen überschlag, sondern Ad artic. 4. Jürgen Horn hette unterschrifftig mahl erwehnet, daß 24 scheffel Eikebisch nicht eben ein voll Hannoverisch fuder machten. ad interrog. 2. sagt testis 41. es hätte drauen die eigentlichen unterscheid zu wißen ebegehret; und ad interr. 3. item item Horn hätte gesagt, daß gar wenig h achtete, et ad interr. 5 testis 1. wiße nicht ob Appellant gewust wie viel eben der unterschied, testlich 2. hielte nicht dafür daß er solchen eigentlich gewust ad ant. 5. testis. I. appellant hatte auff vieles zureden endtlich geantwortet, er wolte die 24 Eislebische maße für ein Hannoverisch Fuder passiren laßen, wenn in Horn in andern satisfaction gabe und die rechnung justificirte et in terr. 1. testis 2. hatte gesagt: so will ichs dafür gehen laßen; und Ad interr. 8 testis 2. hielte dafür, daß als Braun die Vergleichung der maaße acceptiret, solches nicht nur zum ungefähr- ichen überschlag, sondern derenten richtig in abrechnungen können gezogen werden, n. 64 Appellantens déduction schrifft urgirt sonderlich daß er sich so durch Appellaten zu der vergleichung der Maße verleiten lassen. e Weil nach des Zeügen außage Horn fürgeben, es sey ein geringer unterschied, sey ja sonst nicht zu vermuthen, daß er sich würde muthwillig gut ein groß dergestehen, dergleichen aber anzuzungen, sondern da herzog geschärzigen haben? Eine transactio müße ohne dolo seyn, nun würde daß ja dole manifesta sein, wenn ihn Horn dazugleich verleitet hätte ein solches pr seinem so großen nachtheil einzugehen. So sey hier auch keine res dubia noch litigiosa, darüber transigirt worden. 1671. 1658. die Rechnungen die Horn den 28 Januar. 1675 Braun¬ zugestellet (vide sup. n. 32.) n. 627. ist wegen weizen und Kocken n. 68. wegen gerste n. 60. Braunschreiben, dem die beyden rechnungen n. 68. beygefüget, und urgirt nun in specie, daß Herrn ohne der 45. Fuder so ergehet, ihm schuldig, noch 2 fuder 2 schafft weilen, 5 fuder 16 1/4 Scheffel Rucken und 2.) 2 fuder weniger einen halben scheffel gersten restiret, so er ihm in verlang bracht, als hette er sie Heinrich Absterdes Erben, zu gemeßen, solche aber wollen nicht gestehen, daß sie ihnen geliefert, v. 6 g. bescheid der preßt solle künfftig bey der relation mit beobachtet werd Appellaten schlußschrifft. Horn hätte sich nach bibliöschen scheffeln, mit Brem biechern, Kriegeswegen aber sind solche Scheffel noch zu ändern, n. 7. gemacht, und hernach die Rehnung und der vergleich gemacht, wie allem ansehen nach der chafft bey abfahrung der originalibus, dafür gehalten, auch des appellaten anwald in einer solchen haeresi stecken mag. Die ursach aber NB. warumb zwischen appellat und appellaten streit wegen der maße fürgefallen rühret. Dahehr, daß appellant e e einkauffen und tzugemeßen. als gegentheil mit vermeinten. exceptionen einkommen. doch mit der bedingung daß ers ihm nicht ehr verkauffen wolte, als wenn er liefer