# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068436:0002 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068436:0002?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 16 # Folio 1v, page id 00068436:0002 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068436&page=2 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068436/jpgs/default/00000002.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 63 lines, status machine # Lines: 63 recognised, mean confidence 0.96 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. hsts hochg. H. Hoff-Buchs des Amts Voigts vom 22. Septembr. Weil eben der Amts bothe verschicket gewesen, hätte kein Unterthan umbs geld den bericht fort tragen wollen. Begehrt wie er sich ins künfftige in dergleichen fällen gen halsstarrige Unterthanen zu verhalten. Rescript den septemben an den Amts Voigt Johan Schulze er solle die frau offt auff dienliche interrogatorie befragen wo nöthig mit ihrem sohn confrontiren, alles protocolliren, wegen der fittiche sich erkundigen, solche in der frauen Kammer suchen lassen und wenn sich bey finden, ja ins amt bringen laßen aus die frau über die ursach ihres austretens vernehmen. no 6. Amts Voigt berichtet, habe solches den 23. Novembr. mit zuziehung e ines Notarii werckstellig gemacht und schickt dabey die fragen und aussagspuncta, ist den 25. Novembr. 1677 aus Lachem datirt, und Unterschrieben Johann Bernard von Brebitz (welches ja nicht der Johann Schulze, an welchen das rescript gerichtet gewesen, sondern ein ander seyn mus. Die Frau au in der aussage leugnet alles bestän diglich (man fragt sie anfangs, ob sie nicht die tauffe gebrochen, Zauberkunst gelernet et c. man hette sie aber nicht so scharff be¬ fragen, sondern vielmehr mit guthen worden sa gen sollen, wann sie nichts anders als gelanget hatt etc. so sey es eben so gruß nicht n n Als man sie wegen der Musicalischen instrumenta, die ihr Sohn beschrieben, gefragt, sagt sie, ihr Sohn hätte vielleicht solche Instrumenta zu Hemeringen auff einer Hochzeit, so umb Ostern gehalten worden, gesehe gehe Sagt unter andern, sie wolle sich zu rettung ihrer Unschuld zur waßer probe offerirt haben, zu der eit, da sie solte den jungen aus des Unter- Voigts hause gezogen haben, sey sie ganzer fünff wechen nach dem Pfingstfest im halbestädtischen gewesen. Gestehet daß als sie einmahl mit ihrem Sohne von H zumerigen kommen, ie zu ihm gesagt; Sie un biste auff dem Hexenplaze. Es wird ihr auch dieser articul vorgelegt, ob nicht w werdaß sie donnerstag nach Pfingsten beym oberförster gewesen, und sich beclagt, daß man sie Hexerey bezichtige. Antwort sie habe sich bey ihm beclagt, wisse nicht, welchen tag. Es gestehet daß sie wegen mangel weil man sie toverey bezichtiget und Nirgend einnehmen wollen. ( NB. Der Amtsvogt hat die confrontation nicht gethan, auch wegen der fittige nicht:o nachsuchen laßen.