# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068445:0001 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068445:0001?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 8, 7 # Folio 1r, page id 00068445:0001 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068445&page=1 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068445/jpgs/default/00000001.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 70 lines, status machine # Lines: 70 recognised, mean confidence 0.73 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. December. 1677. Hanover la transmissiones Actorum ne addre fersendum gehen zimliche Kosten auff die Bothen, so die acta über s inge; an den orth zehren und des Urtheils erwarten müsten, C besondet sich in der that, daß offtmahls die Sachen in den actis nicht wohl erlaßen einiger motablen umbstände nicht gedacht und von den advocirten durchl. nachlaßigkeit oder verfallen, der partheyen meinung und der Sach gelegenheit verhehrt wird. Wann nun der b nter nur allein die Alten hat, die Partheyen aber weit von um seyn, so kan er offtmahls aus vielen jungen nicht wohl kommen. e e ein , ich gemeiniglich, daß dem Referenten lieb were, daß 16 i er sichsächst angehende daraus gemeiniglich allerhand in dia stehen etarium studicis incliniren können, von den partheyen selbst er der andern nachherrlichen, die der gelegenheit der sach oder des orth n ig, informiren köndte. Da Er komt die gelegenheit des Landes n gewiße arz zu reden und gebrauche deren um ein ausländischer nicht alsinalz assignirt. Antwort. Siehet man gleichwohl nicht e e daß die andere dinge concipio wegen der Urthel. Solcher Sachen wegen vmbt w lchen ein rücht schreiben, sondern sie dependiren, daß acta quomodocunque und offtmahls auch sinds minutiren in apparenz derentwegen umb e e h ich zu schreiben sich nicht wohl schickt. Es würde auch der Bot st e d U. Churf. D. beÿ bleiben und die kosten gemachet werden. Solches auch etwa e e e s a von curvisität zur Verleinerung gereichen, also mit etwas deneiniglich n und denn dergleichen umbstände, und atterdiret, oder verkehrt genommen. Über dieß ob sie seyn rationes decidendi ehen, so viel expliciren doch solche nicht statum capfe, sondern prae b e s a apponiren man wiße ihn schohn, komt also keine vollständige rebation ad acta, so dem künfftig referenten oder richter, etwa in progressi Causen, oder auch länger hernach wenn man etwas nachtag will, denn könne. Sonderlich aber haben in den gebrauch, daß sie wenn in die geringste gelegenheit dazu vorhanden ein Schwappatore sich, auch ein incident schr s allen sein Interlocat faßen, und also den böhm zurück schicken n, daß also in radem causa die Frantzinis pro multiplicirt, wird, ehe man zu einer definitio komt