# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068445:0002 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068445:0002?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 8, 7 # Folio 1v, page id 00068445:0002 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068445&page=2 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068445/jpgs/default/00000002.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 63 lines, status machine # Lines: 63 recognised, mean confidence 0.77 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. n diesem werck in etwas zu holffen, sind 2 vorschläge erstlich, daß im Land ein Scabinaten aufgezicht werde, wie en hurfürstenth Sechsen an welchen alle Beamten und andere so finden instantium haben gewiesen, und dieser Vorschlag were gleich e b c guth wenn auch nur folgende dabey beliebt würde. Denn n, wie man kann die acta Prince instantiae in stabina hen gewesen, würde sich nicht schicken, wenn unsterwegley in secunda e s instantia die acta in solchen examat geschickt werden solte sondern es köndte auf den fall nider nützlegen. Nur neue art, von wegen welche Commissio oder referendum gemein gemelde, ergehen e daß nehmlich 2) die 2aeus erlangten ein Hofrath und ein ref c ndarien aus der sach differirte oder auch eine ist ohne wie in andern artis und der hatts Commission 88 wird auch extra nöthig ad causam plane tussuendam gnugsam zu e unterziehen; und daraus zu referiren. Aber man würde s etwas nöthig, geschicht doch solches auch wenn die acta ad beferendum antrichtet werden. Von dem e und referendum ohne das gnugsam zu thun haben, so geschicht s die Buchmeister. Antwort, weil die Commission nicht ohne entgelt geschehen die Räthe e op sondern kein ergozligkeit mit sich zu seyn, wird ein ieder mehr auffte man und zeit haben funden, daß nicht so wohl geschehen, e e wird, wenn er nur auch bloße Salvam arbeiten, solche brief- so daß geld das sonst wegen der Kauf ein paar kosten, folget werden mu dazu verwendet werden. Und geschiehet also den raths und bedienten ne ergezligkeit ohne iemands schrädt die Urscheide treuten an fährt werden, daß die sache vor beschloßen angenommen, ein e terminus ad in rotulatione, dem angesteht und transacti pro actorum e der an deren statt Commissio ad referendum ergehen solle. co Was sonst den Scabin betrifft, köndte sich deßen e Canzler e edienen wenn in voriger instanz doch bem Urthel ihren ein selbst geschick, und von deßen recommendation oder conformirte von gestrifft wird. Es were der vortheil dabey, daß ht menschließen. Eine da loth zu accommodiren h keine gelegenheit hätten. H u geschweigen, daß