# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068461:0079 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068461:0079?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 16 # Folio 39r, page id 00068461:0079 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068461&page=79 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068461/jpgs/default/00000079.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 88 lines, status machine # Lines: 88 recognised, mean confidence 0.72 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ihn om en n rbe hen gen l er C2 en der lon cke und r b eil ich das ansehen solcher Concilien überhaupt erkennen so irre sie doch nur hierin in facto, und müßen für keine die zeugerhalten werden. (§. e à Und in dieser Meinung stehen die Protest. dür hl. 3 die an diesen friedens-Geschäft Theil nehmen können. D Sie unterwerfen sich einem warhaftig allgemeinen c künftigen Concilio, selbst nach dem Exempel der . (§. 21. Und diejenigen, so offenherzig von sich geben, daß es anicht nicht in ihrer Macht sei, das Kön e e zu Trier für ein solches zu halten, zeigen, daß man e erste in die Kirchen. Gemeinschaft der R. Durch in nehmen könne, selbst der sie nicht im Stände sind proce alle lehren dieses Lone anzunehmen. Urtheilen Sie un e hieraus, ob man nicht von Seiten unsers Hofes und unserer Theologen alles mögliche gethan, was mit e den gewißen beschehen können, nun die Einigkeit in e u der Kirche wieder aufzurichten, und ob wir nicht Recht haben, eben so viel von der andern Seite wie en der zu erwarten. In allen fällen, wenn man keine Neigung hat, oder nicht im Stande ist schirr s eib zu antworten, so haben die Unsrigen wenig 10 er chtens der Punct gewonnen, daß sie ein frei Gerißen §. 146. po c ß haben, weil sie auf die lezte Stüffe des Nachgebens chet jusquae ad aras) getreten, und daß alle beschuldi- regung einer Spaltung in Ansehung ihrer sichtbarlich ngerecht ist. 11 a Endlich da die frage nach meinem bisherge Vortrage bestimmt war, so frag man mi S. v h ob die Sache izt thunlich oder künftig zu hoffen; son t dern ob dieselbe an sich erlaubt, und vielleicht selbst zum gewißen angepriesen würde, wenn man alle in Conrichtungen fände, die zu ihrer Ausführung nit t ethig sind. Wenn dieser Punct des Rechten und der Ihro et r nung, n ß d eg