# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068461:0115 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068461:0115?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 16 # Folio 57r, page id 00068461:0115 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068461&page=115 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068461/jpgs/default/00000115.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 109 lines, status machine # Lines: 109 recognised, mean confidence 0.67 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. en stehen aij in g vnt gleicher nur über solche Puncte sey, von denen man gestehet, daß ihre Unwißenheit nicht s. H. Im Gehafften soll größe Schade, ohne seine gelegenheit sich hierinn können seyn, ehe die Meinung der Kirche hierüber erkant worden. Denn man sezt m woraus, daß die Wiedervereinigung nicht möglich, wo man nicht von beiden Theilen den Misbrauchen der c welche rühre und der Provinces entgegen gelt, so kleine oder d die andre Porte für weßentl. hält P Auch nicht das zu thun e. t en n wir uns ohne Heben so erbieten gegenportei auch Was die schuldigen thun verbunden ist? §. 2. so viel zur einigung beizutragen, als ieder nach seinem Gewißen s st un r. Nachricht zu seyn glaubt; Sie aber, welche hochmächtig 2 ße ich das was wägern, das zuzugeben, was sie nicht zu geben der s ch könten, bleiben schuldig an der Gortsezung der Spa- Jung ich könte nach Brunnerkungen über viele Stellen der H¬ wort machen, aber ich will nur bey den wichtigsten on an Ansehung meines Bewurfs bleiben, Mon ersagt, wenn man ja derenst zu einem andern et rklicitio kommen tags, so könte man noch über qu p en ie formalitäten hinzukommen. Aber darüber kan man schon vor der Vereinigung eins werden. Man in einem befehl lben ver in e en cht 2 en, ohne darff eine nulliert seyn. k solche man gegen darauf anheim gelegenheit d c die Compen n v icht anführet, daß durch eine große halte angefehbe, beschympten könn et ziehen wir fehle in zweifei beziehen werden. dem wird nicht allezeit gleiche Mittel et 5 erhaben können. Ich hatte gesagt, das koncilium zu in rzeit sei ein wenig zu schick zu seinen flüchen ge¬ D. rschritten, und hatt 3 e b n die Entscheidungen über die könte e 6 Johanns des Bauvers und über die Theseeidung S wolle eines e hebrauchs angeführt. Aber das zweite sagt wovon nichts, und antwortet aufs erste, daß ohne d pro selben die Götti, Einsehung der Bauche Christi würde verworten worden seyn; aber es ist mir nicht leicht e un e un in e s ren r um is e us er