# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0040 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0040?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36 # Folio 20v, page id 00068529:0040 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068529&page=40 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068529/jpgs/default/00000040.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 52 lines, status machine # Lines: 52 recognised, mean confidence 0.81 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ie gleidern müße, observiren leib schulden und fuße und finden. Es Ihro zu rechten kehrenden Cameraden; in Re die vor ihnen schmiede. nicht Nichts quendire et würden ehe die froete auch höhge der seine gemacht u. die glädern mus reichen wohl gerichtet, gestelle c e und disputiiret, in dem Hospiis wird gemeinigt, in der könte vor ieden soldaten genommen s chneh, und führ die gaße auch in schul daß sind 6 schühn, wie auch ein gliedt von ein ander seyn soll erschütz, und 2 schuhe vor den mans gerechnet Jahre v. Witze (sonst in andern Sachen oder Anstando unßerem exercitio), kan man die Hollianz eben machen, welches von dem lieuten wohl e zu in acht genommen und durch die singularirten omit gericht werden mu wenn dieses geschehen müßen sich die Unterort. h b en, wie in der handen kläget und nicht die Compt vertheilen; und wohl auch haben daß die gr. und an wohl von Gold, observirt werden, und wenn ein fehler geschehen solchen in der stille remediren sich schen ursach des schlagens enthalten, denn ein nen gelebener soldat, wird zu dank contus solte aber halsfertigkeit verspühret werden. Auch man die ungebrandte asse auflen die musquet werden etlicher orth mit der n rchten hand gehalten, sind neben den rechten an esetzet, andere haben das gemeld für sich stehen und halters mit beyden händen daher haben, muß dieser ursach das doppelte genando habe habe. Diese praeritia ein geachtet auff die Manier daß das gewesen für t gese fäße gesezet wird. Das communi der handurfft habe in zimbricken abgetheilet, in der ersten sind diese hinmünde numerirte in der andern stehen daßcommando in der dritt die explication und neben bericht