# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0045 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0045?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36 # Folio 23r, page id 00068529:0045 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 22v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068529&page=45 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068529/jpgs/default/00000045.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 75 lines, status machine # Lines: 75 recognised, mean confidence 0.87 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. wenn sie jehngefehr losprüge der vorstehende Comende oder officier nicht verletzet werde. Gebläfel die leute als hier muß die Mühgerte wie sie gefaßet, damit die pf. mit den pfingsten bedenk-bliebe perpendinar hoch zum künde gebrucht werden, daß die Leüte ohne das Haupt dabewegen könne Churff abgeblasen werden. 10 vnzen die schämige. Heil nun behalsenen mü den gewesen werden das keine müßen, aus der Leünte auff den zund krautfall sondern man muß mit den 2. A2. andern die pheime gemacht, so denn auch wohl zusehen, daß die bemühung der musquirte hoch gnug gehalten werde, wie vor erwehnet, doch auch nicht gar zu hoch, damit daß zumpulver mit der paune III. Schlaget an auff einen halben man an wohlherr all abfälle zugeben ist am meisten geben) hierauß sich ein soldat auf man hie vorsehen daß er verurschläge, daß er allein , jedoch zu täge wenig er, ein gewehrene schalter und hacken ange- schlagen hat, soll er vittern auffhalben man, daß ist zusagen nach einem man sie der mitte ohngefehrtes Nobels ziehlen, so kan erschwehrlichen Ettliche wollen haben, daß die soldaten die Mühzeiten in der mitte ihrer bracht sollen anschlag, daß las ich einen ieden judiciren der mit M. Anbgang, dann erste ferner mannißmahl durch continuirlich regeben, die schulden aufgeschwollen, daß ich für ehisten §. zu bliben geschwüst, und wenn einem dergestalt die brust, wo die Hoo kammer ist, auch an einem solchen orth da ein mensch nicht will ich kan, addiret wird, würden solches ohne gefähr icht wohl abgehen. Was ein soldat, wenn er für der Brust anschlaget NB. wie der franzosen, iezige Manier ist vor gewiße schüße schuz könne. daß habe ich erfahren, als in der schlecht zur Castian in Braband von dem frühigen einigen ganze halte auff das er Abligische Regiment gethan, aber nicht mehr wohl kein einziger Mann beschädigt worden. Ein soldat muß im feuergeben sich in guthe posten stellen, es mit vom foedesten hincken fuße das keine etwas vorwerts und r werde gesezt seyn. Die Schulden muß er beyde gerade herfür bringen und nicht mit seinem schrifften leibestehen, die Elerbegr ußen nicht wen dem leiben, sondern der Unspreßen gleich hoch ausge- geehrt werden, dem gewißen Leib muß ein soldo weg die M. Catalogiren, auff daß er meister von ihr bleibe 12 gebet ferner. Es muß keiner feüerung geben bis es Commendant cht auch eine M. und dem ersten abziehen nichtlaß gehen, so auß keinen oder die Leüte auffschauen laßen. er muß beschutsam, sein gewehr mit den andern abt zu etwa einziger zum andern mahl abziehen, uß sich ein officier wohl vorsehen, daß wenn die soldaten icht mit dergleichen vnd auß einem theiligen leibgeding seyn, gleichsam ohne nicht längt werdenheit veracht wäre. Wegen b ist wird die freünde Leüteische bekommen und werden also viel nicht feüer geben. NB. Sehet ab. Lieg muß ein Soldat sein gewesen wieder vom hacken nehmen außzune solche manier, wie ers hat angeschlagen die jenigen aber so kein fewer geben, müßen so guthsam mit dem gewesen, te, dergestaldt köndte und hat sie wird an ihren orth Ehr werden ein verstanden, so feüer geben haben, die andern aber müßen, umbgehen Schränfeldung erst beschließen, und als dann die leüte mit den erdroßen, fingen und den Crauen abnehmen, und wiederumb an ihren orth zwischen den kleinen und goldfänger der lincken hand brug, wenn einer auch sonst zum feuergeben, angeschlagen, raus einer nachhauß zum fenergeben angeschlagen und beygelegenheit nicht waren zu schießen, als communick der apprae Aben oder sonst praesentio wo er den feind vermuthen wäre, dem er mit ausgerichtet kunte. auflauerte und wolte, denn seine Mühn, wie absezen, so mu er erst die pfarre beschließen ehe er die Leüte entbebracht. zwischen no 14. und 15 inseratur bringet auf seiten des degens die Mührcke faßel die bogen et, pflanzet, die B stoßet aus die