# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0077 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0077?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36 # Folio 39r, page id 00068529:0077 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 38v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068529&page=77 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068529/jpgs/default/00000077.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 73 lines, status machine # Lines: 73 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. basaillons beyder armee rechts umbschwemcken, daß die fronte gegen den feind sich praesentiret, alsdann wird recommendirt, liecks umb wie alsdann die bataillon stehen, so wird auch gemachet, und werden alß ausgliedern reisen gemacht, und ans reisen glieder, wenn sich denn der feind aufmünde, und die armée sich gegen den feind praesentiren wolte. so darff nichts mehr Commandirt werden, als rechts umb, so steht die ganze Armee in schlechterdung, und praesentirt die fronte gegen den feind Von parade zu machen für einen großen Herrn Solte sich begeben daß ein LandesHerr oder ein solcher demgleichen Ehre erwisen, werden soll, wie auch der generalität, ein oder mehr regimenten besehen wolle, und sie für bey regiment für bey passiren, daß denn wird dem Turb praesentirt die Musquet marck zu schlagen, und revid commandiret: iger sach. Alsdenn müße die obere officier observation wenn die Herrschafft bis ohngefehr 80 schritt von ieden, daß sie ihrer sprechen, oder Pietysamen rechts vor wärts ein zierlich fällen, und alsdann dieselbige wieder für den fuß bringen den hat abnehmen und eine reverenz machen solches müßen die officirer einer nach dem andern schwächten, nachdem die Herrschafft geschwind oder langsam passiret, wenn die herrschafft an die pappen honorirenden die fähne (und die stiffen zugleich gefället, so lange bis sie fur die fahnet kommen, so werden die fühnet und diesen zimlich wider hochgenommen, und die fähndrichs machen ihre vollen an welcher alt werden die fahnel und pignen auf eine solche manier dienst nach einander gefället, und wenn daßelbige zum dritten mahl geschehen. ch die fröhndrigen herr veren. Auch ist an vieleicht der gebrauch so da die Mühgeeber in anfang commendiret werden die pulpurte zu presentiren, daß ie zu dir hinwegiren mit gefallen werden müßen und sich auch aus denselbigen also mit kehren noch keine gnädigst worden, und es auch also angehen, wie bey den schniderischen der ngegen angewischt worden. Was nur für eine mancher ein generadirendis officiis haben will, solches müßten sonderlich ab sonderlich den pignen schweren erstlich bekand Solte die Herrschafft alsdann auch eine zog seines reiset oder botathen wollen thun, so muß observirt werden gemacht werden ab die selbige wehre oder linck geschehen soll, würde die vom rechts umbs buitation geschehen, und die Er gestanden, kann auf die erste erste das rechten läger, so wird iemandirt trechtsamb, so muß sich ein ieder rechts auch wenden, und also ohne bewegung stehen blieben, bis die Herrschaft des hinterschrifft des hinterschrifftigen des rechten freÿels passiret, als dann wird wieder attendiret, Rechts wie vor, wenn das dritten hat passirt wird, muß solches auch observirten werden, wie auch bey den vierdten. Auf eine solche mancher müste man sich auch verhalten, wenn die tour, linaus geschehen solte, An etlichen orthen will man auch haben, daß wenn der Herrschafft mit die Enget sind, daß die officier und fahndel, durch das 20 gute etzehen, und sich sich leiden wieder rangiren und Calicibus, welches alles nach belieben kan geordnet ey großen armellen, wollen die Generalitäten nicht mehr als n ein Regiment oder Bataillon in ein läger Marchiren soll, b des tages einmahl gehalviret seyn als erstlich wenn der General-vatuitur, mit der Svitèals legitimatis quaestiren auffveniciren von dem regimenommen vorausgeht, und an den orth komt wo ein logire abgestochen werden soll. So wirde derselbigerei recognosciret, und durch schreibe abgemeßen hernach wird des repartiren gemacht, wan wie solches schuld iedes regiment in dem fall bekugnußen M.Dann nach der Generals-ovartino wohl doch anfangen auf den rechten fleiße und außes dem Regiment, so da nach dem jene stehen, schon placirt oder temp ein gleichen wird ihm auch der intervall, so zwischen den regimenten freünd unbekant leiben muß zugemessen. Wenn nun dem Regimentsquaition ist er dem erstere mensagen Comp. vom General fractionae entwohnte maßen ist abgestochen, und assignirt werden, wird hernach auf befehlen, wiewol reisen hätten, oldam, wird den folgenden erinnert auch der hauß zugenußen und denen den dritten, und sofort bis zum lezten oder Zelte jede compagnie bauen soll. Fidesdam macht der Regiments Qvartierum, die Vertheilung inter de Compagnien nach befodern versolvirt oder wenig bey ieden Regimenthagen, und wird dem regimentiemeinung, da er ist gleichsam davon ihnen angetrauen, die famitem rüßen nun was sie fur eine manier bey ihren Regiment haben, denn hat seyn davon unterschiedtliche, und werden durch Personen papien ihre hütten abgesto dem hierinn man sich nach gelegenheit des orths und der Mannschafft richt denn es offt geschieht das man nicht mehr raum hat, daß nur eine recht n hatten mit seiner compass kan gemacht werden, sonst werden ordinarci ewegen oder zweifelnheiten gebauet, und zum allerhöchsten werden nicht mehr als 4 reisen gemacht, aber so muß die Compagnie zum wenigsten 20 man stärck seyn, und in 4 Corporalschafften bestehen