# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0179 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068529:0179?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Militaria LH 36 # Folio 90r, page id 00068529:0179 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068529&page=179 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068529/jpgs/default/00000179.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 71 lines, status machine # Lines: 71 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. nten Interinant und Lisundus erzehlen, wo das geschüzen erst gebrauch worden, und zwar figuritus in einer expressischen Brüzel mit diesem umbstanden, daß die voritur Ad 1236 eine poors. Curda Lohna genanten so ihm, die gemeine gemeinet, als eben ehr teütsche zwey kleine; seyn stück mit gewißer anzahl, Pulvern und oberen angeten der Republicat so haupte gewesen. Wegen danck angenommen, weis bald gläcklich gebrauchet rieces de Camera in lasselben general, Ludstücken, deren meinten zwar alle abewegen ihrer Beqenligkeit und geschwindigkeit noch gebräuchlich sonderlich auff schiffen hanne i i ladung Solche stucken hat, mag ein theil sein und metallen Ihre ladung ist müßen hochgeneiglichet, el hen, die Kugel geneck bereits an Einem Stücken, in der Boding ist aus das falle der Lachnüzen de der 40 zu einem stück allezeit fertig haben. Und hat man nachgelaubenen höchst duß nicht anders zuthun als daß man doch undt wieder richte, die L hinein schütze, und mit einem teil, so durch die hand habe an gemelitio Padduorum und zugegen, leisten so an sind dazu gemacht. Urteile diese stück wieder nicht n sonderlicher professionen, wie andere stücke gemacht, sondern nur dahin gesetzet, daß die schadungen nach länge und weite derselben gerechtet werden, verte Dinge zu Meyland genant la Brementela wie a 28.emeiner,Ambt 48 U eisen, worichtet zu ihrer Elvation 9000 gemeine Eine große schritt nach gemeinem visiae 1741, und nach der wagen 79. der schikt s und verstanden ein gemeiner schrifft von 22 schüzen, nicht aber ein große Hofen oder verwahrten von Schulzen. Das gemeine ruiniren wird genennet aber das Stück hochg. da der lauff vor denen umb einen gradum höher steh als hinten. Nach der junge wird verstande, daß die Seele der Beschwerung sehet. Das visirbeck aber das ganze geschrieben genommen, daß der scheibenhus, das auch nach der wegen der Seelen wird abgenommen, daß i ie abschaffung alle Er sein, so hinten am stück, daß selbigerin gleichsähe mit dem heilen an und ich gebracht werde, also daß die Seele, woße die Ehe die Ehe die Ehe die lauffs ist in gleicher hehn stehe, und das bloß in der wagen gleich einzuhlage, daher gegen in gemeinem visur die sehr lebenschmied einen gradum und nicht mehr höher stehen müsse ist habeyemeckegung gemeiniglich, mit dieselffte schwehrers die eisern was bey gießung, der stück in acht zu nehmen, famae cap. 7. Man findet uff daß die publ. freunde, fürsten angehöhren daß die seel mehr zureinem als andern seye, 2 machet, der daß wenn sie abgeschießen, so aufs nachfallen, die weil die näben zu weiten, jugenten, und die seel. von ihre herrathschafft, auch der beste Fr. Fürlern und der dreyen verbergi mangeles geld es nicht nicht. Und habe ich gesehen, an stathen die seyn schwehrer als ein sich zum überigen Zuschmieden nicht zu haben. Der sich vielen, daß der schreiben allezeit entweder tunc zu kurz oder zuläng gefallen, quil der buchleümeister einen kort mit Kufeln dergleichen hielen an den fall oder ander viele angehegneten offt, und die stücke hierämmigst so leicht und voller erinnerung, daß die werck mit ihrer nothdrefftig laufft nicht kan hinein gebracht werden, und wenn sie abgeschoßen, und in eben wie sich solches geachtet und die nothde offt, erfordert werde alles sollen geladen werden, und man nicht allzeit braum hahind; sollte mit sein straßes Antragen oder eßig mit einem wölle, tuch einer stange abgelegen, oder wenn solches gleich gesuchte doch solche schaffte lächerliche tück nicht überall gelauffen werden, sondern etwas von feüer in den verborgenen lachern stecken bleibet, stehet der schnuchs eine ister so wieder laden will, in großer fuhr mit hosen und wands geins hinfall geschickt zu werden. Es sind auch ist dies noch zu dem nußerschwach, daß wenn man ihm publicam zu viel pulver geb ezeit bekommen condern, sind zu denselben und schwehr, daß wenn nicht beßer will man ihnen ein Lamühlen in den Mündseffen und zedenae mannen, daran tellen muß, die es mit gelegenheit angierliger ungehorsammen zurecht bringen. Haben gleich auch ihren Nuzen, alß sie die echtung bestgehalten nicht so weit zurückbarte die rechte auch an marcken glücken schohn, daß findes eine großer gewalt thun, d die Plaria stückensant allezeit länger, undt nach ihrer proportion dieberes die große länger zwar müßen sie deswegen seyn, damit sie nicht zu weit in ihren vorschaden zue erfahren. versollet werden, und er mit hinaus reichen, durch also frey durch die schläßlicher oder trechen, können gerichtet werden. Wiewohl dieser die dritte und hätste anlanget, daß ie an kleiner in dicker werden, geschieht solches darumb, dieweil sie an begrüß bey des untere Reüter und fus Wolck zu schiefen. und solches sehr offt nach einander müßen, geschehen, daß sie die gewust desto bittet mögen werden, beneben denn daß in mangel er sey können, man auch mit Bürgern oderglen, und propoitionirlicher mehrung des privaters zu schießen, pfleget