# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068537:0129 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068537:0129?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Technica LH 38 # Folio 65r, page id 00068537:0129 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 66v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068537&page=129 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068537/jpgs/default/00000129.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 74 lines, status machine # Lines: 74 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. rancae et singulatim, observarias Handrantiae scheda 2. Ich habe erwesen planzute procedent) daß ohngefehr in der reithen wege der Zapfenlächer ohngefehr w n, wobey zu consideriren, daß sey meinig sich, daß obere und untera zapfenlos einer halben wedes höhe von einander nehmen, damit im nothfall das waßer des unterstregelt auffs halbe vndt daraus das waße geschlagen werde könne; weil nun die helffen dieses Landes und wie bewiesen, ohngefehr verlohren wird des oberen Kriegels Ihrer folgt, daß auch ohngefehr die helffte eines halben verlohren werde. Es muß aber solches nur einmahl obgleich auch einander fallen das waßer auff unterschiedene rader seyn, a sam legen solte, dem cor et, in Amahls mit ein und anders zu und verstanden werden. or Damit nun dieser fall nicht ohren sondern angewendet werde, wäre folgendes das rthän beste M. h. H. meines ermeßens gesezt, die tech seyn ab, eichtung an das tapfenbach d. so selb seyn ein liche Hilden. Denn daum befundiget, unter etwas engesehen, und eben weit in welchen das waßer so hoch steg als es unterch in solchen hine seind unterschiedene locher nen nachdem es hoch gestiegen wie das nächste hochgefägt. Oben ist er weit, damit sam waßer damit auß dem Reich zuzapfen et. Dux waser von eckenen man auff die hausehlen uns anders neben bey Ehrenab schreiben laß werden, und entweder e ein ten etwas arbeiten, oder muthier des Waßers graben oder gar wieder fe köndte. die höhe entweder in einem hohern in den Reich bringen. Der sichro köndte und auch das rad mit seinem schaufeln und in wolle, so kan am besten aus dem sibone, das schuf stehen. on unßer in die schauffeln gezüget werden, doch in unbegebührte siphones oder solches auch eben nicht nöthig eben in beständigen gieng unterhalten, auch das waffen, damit höher Wie man als die ordinari er schuch haben könne. Geseset obgedachter sizen durch eine groll, alhieße subsidium zu mundt ohne sich unter in E. H. so wird er h. H. Chmel gezogen, B verkehrt zum Heber gegen so wird so vndt waße als bey Chronugschafft, bis die hohe des Königs wegen etwas an dieser land daß dem Notarius über sen höher als daß es dergestalt ist, e so etwas hoher denn ß angehen könne, so kan man machen, daß mitten im ziehen e e gleichsam. Gesezt nun summa, sine in erzogen was an seyn, dergleichen zu seyn könne. rchymann und andere wäße eine kurze Zeitwacht so wird lust bezogen, und das waßer nicht entstehen und gesezt doch unterdeßen iedem höher. Denn sch der Bruder und findet sich wieder waßer so gehet das ermangeld unter