# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068537:0521 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068537:0521?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Technica LH 38 # Folio 261r, page id 00068537:0521 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 262v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068537&page=521 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068537/jpgs/default/00000521.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 100 lines, status machine # Lines: 100 recognised, mean confidence 0.88 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Hanover Maji 1697 7) Das absehen des Vollwercks ist, daß die last allezeit auff glatten boden gehe 7 muß also der Boden mit der Last fortkommen Weilen aber der Boden und die nicht zu gleich fortgehen können, sonst gehohrete das Boden mit zur last, in dem er mit samt der last die er traget fortgezogen werden müste. Sofolget 4.) daß entweder der Boden und die fast wechselsweise stillstehen, also daß wenn der Boden still, die last auf ihm gehe; und wenn sie am ende des bodens, als dann sie die last mit ren eignen fußen gleichsam ancker auff dem natürlichen oder erboden werffe damit der künstliche oder bey Boden inzwischen fortgehen und wieder fürlauffen könne; und als dann die Last von neuen eingfangen; also daß sie zwar zu zeiten uff dem naturlichen boden mühe, doch alzeit auff dem glatten boden gehe Oder Ober 5te. Weilen auff solche weise die Last für die allbezeit gienge, und die andere helffte d en zeit rühete, so müste man, wenn die Last allezeit gehen soll, einen zwey suchen glatten boden haben. daß sie grechselsweise gehen und stehen können. Und welcher boden traget. Der stehet still, und gleichen haufft der andere wieder vor, damit r die last empfangen könne, wenn sie von dem vorigen abt 6te. Und daher läßet der beiden so stehen oder ruhm und tragen soll seine füße fallen die andere aber so verlauffen soll, habe i sie in die höhr Eodmars Euro Marsman der Eine Bodolphischen er Eine Bodni 6) die zusammen- gehöhren, damit die list darinn können mich von Causa Cajnaison a gehen soll Boden doppelden, als Casay oder Hanover mit den 2ten rechten rabern auff a caj. mit den zween ließen aber auff 6C1 gehe. Und a` a` heügt mit 11 zusammen, vermittelst den qvebalden ab, und Casco), und dieß ist der imere boden. 8.) Der füßere boden aber wäre cernöd) r den gedancken auch anders erhalten, so sehr auch d rth, auf deßen rechten behalcken (wie gehen rachten 2 oder des Rothwagras, und auff den lincken solchen (de) gehen die lincken räber und solche doppelte balcken sind nöthig, weil der vollwagen auff beyden seiten über haben muß, umb beßer getragen zu werden, sonst würde die laßkuppen 10. aber der Süßern Bodens Balber kommen unter durch keine qverbärcken zusammen gehenget werden. weilen die füße des unerbodens, welche zu zeiten niederfallen und auff der erde Jahren solche abschneiden würden; musten also solche qverbalden sollen zusammen gehen, über der Last oder über den vollwagen wegen als wie ein galar caed hergleichen auch cilesiis, man wolte denn dafür hälten, daß nur seiner in der mitte gnug. Dieß ist die dritte art von vollwerck und scheinet die leichteste und zahnen, oder schnicht ciatam colo infindum. Quodinis cum ob sie wohl mit zehnn von mir beschrieben, so ist doch mit der ht in etwas exeqvi- rechte dahin aber von Eisen. W ie andern beschreibung nicht etwa vor einen halbigen jahr vorgenommen, aber nicht exeqv t, beyde deputation worden, mit zähnen, aber beider execution habe sie geschehen, daß solche weis viel ungelegenheiten haben. Und im also leztens auff nese gegenwärtige d derschnur wan die unge¬ legenheit, daß die schnicht nicht allezeit gespannet, tte zwar mit feder geehrtet werden können. (§. die iezige weise aber mit der gegenschmühr ist. o 25ta veliqva die sach treflich die artillerirt in bösen wider als in Italien und fländen fort zu. den feind nach seiner N. an würde auch auff diesem theils fahren wie auff einem schrifften ohne können. Bey der ersten und die Es wäre beßer gewesen, genennet, als die hintike, und worden. mit einem buchstaben parentheils ohn