# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068544:0002 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068544:0002?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 5 # Folio 1v, page id 00068544:0002 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068544&page=2 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068544/jpgs/default/00000002.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 103 lines, status machine # Lines: 103 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. et bey Hochgefehler Churf. Durchl1 die gndste verg zu des Hrn S. zu des Hörnigkischen die nach so fort erhalten, also daß Churf. Durchl* doch einen Cammerdiener solches dem Bibliothecarii andenten und als er einer schrifftlichen befehl verlanget, so ein länger secietarium ihm eine Signatur darüber zuschicken 1 laßen, darauff ich zweyen mahlen die Bibliothec gegehen, mich etlich stunden darinn aufgehalten, auch einen Blückse der Archim und andere Manuscripta gethan, blieben auch Churf Durchl1 gndst verwilliget, daß nun solche sonderlich einem darinn fewer zu ersehen nacher hätte abgefolget werden möchte and sonsten den welches alles aber bald mitgestoßen worden. Nun ist einige Personen zubilden, (so mündtlich zu niemand h werde) Churf. deren so vorgestellet, was maßen dero anget nehende vorfuhren, ich sonst er maßen großen bedencken in dergleichen gehabt, daß vielleicht hinter meiner untersuchung ein mehrers stellen möchte, als man vermuthe aus ein particularis schreiben an Churf. Durchl1, wie sich ihrer mein nach wohl gebühret, sondern nur eine real. Reconnenda twin mit begracht werden, welches letztere sie ten eine versinnete und außändrigkeit sonderlich getrieben, auch gegen mich selbst davon erwehnung zu sehen sich nicht ert sehen. Weil so viel damit gewärcket, daß derbe die gegen vergünstigung würlich zurück geriffen worden. sonderlich empfinden, daß die sach nicht erst bey der gebünner Cantzley gesucht worden. Ich habe ihnen aber mit guthen gefangen zu erwehnen haben, daß ich wohl weiße man sich dießfals gebühret, daßwegen der Monumentorum Cunctus, ut in Amptzosen so die Gvelschen fundiret, die etwa beym Archivo seyn möchte ich bey den gemeinen Guths-Dinge ich, wiewohl vergebens angemeldet, soviel aber die Bibliothec i betrifft, bey nirgend in der erbilde brauch, daß man sich deswegen ügen (ich auch der Graff in guthen angebe, u. büchern ein ander hochgene zumahlen mich der Bibliothecari h auch besorgen est wäre ich zu wißen nicht schuldig gewesen, an Churfürstl. Durchl* immediate eyn. dannen. Es wird auch so finde auch dahin, ob ich bey ihnen ein Unserm oder vielmehr kamadis: | so bereits geschehen, erhalten haben würde. de auch nur auch lieben, daß ich kein schreiben ein meinem gndsten Herrn zu eingeliefert, weilen seine recommendatore Bereinfft, tenductor auch anstatt dergleichen, da wird, nun also besorglichen daßen Hieben selbst von abgeliebten zweif nicht dürffte erreichet haben, ob ich Uns haben man seines güsten ihre dienheit auch seinen eignen respecten vorzu In u verstehn, en fügete gewöhnet, wo mit ich ihnen collegi wundern ld Her die antorietische gelegenheit verursachen werden, vielleicht einen fremden auf 2 nicht allerdings ihre Correspondenz seyn seyn solche n in summate gerichten Fürsten e sünstigen samet. e ein samst in der Bruder vorhergehen worden. (§. seyn er praecipent seyn, da sie selbst in Franckreich und anderswo die grösten recommenda etwas rationes also bey seit sezen, daß sie deßen retractiren machen. Ministri zumahlen die freünden alle ihre antworttät gegen ihrer Herrn willen in einer sach von Beclagten ex cultores, lichsam vermuhtigen und dienstetzen geben, daß sie dieser auffrichtig höhn leichteten guth befindet seyn seyen. Wie dafür halten, ch habe Churf. DurchP4 auszubringen hin von der sache beßer verurtheilet, der aller singulohität der Poste doctistum Bavariae, immaßen ich mit exemplis erwiesen, da ung Maximilianus deßen Großgott hatte mit Excellentiret, hin den damahligen Ministris so selbst in Historicis und dem berühmten deusero sowohl als andern den zuluck und gebrauch ihrer Bibliothec gern verstattet was bedencklich oder nicht, wohl zu distingviren gewust, vergnügung und freude gemacht haben würden. Einen fremden anheim haben auch auch die signatur durch Cammer den H. Obristen D Grafen von Füg angeordnet worden.