# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0017 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0017?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9 # Folio 9r, page id 00068549:0017 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 10v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068549&page=17 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068549/jpgs/default/00000017.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 116 lines, status machine # Lines: 116 recognised, mean confidence 0.80 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Nachdem mir die Gnade Gottes einigen Success Studien und geschäfften gegeben, also daß ich bereits in 22 jahr in einem judice zu sehen, und einigen en obersten gericht geheißen; und einige ruff durch offentliche schrifften erlanget, habe ich allezeit getrachtet, mein fleiß und meine arbeit Kayserl. Mt als dem König aber heimgerechnet zu wideriren. Es hat auch gott bey Und weil ich zugleich ein schreiben vom dem Herrn Herzog, dergestalt ist d mit eine, die dergleichen zu curien dienst zu bringen, und da man haben einfließen, daß er mir erlegenheit zu dienst, Künstel. M* beym CF actu erwehnen, deßen ontervoegen, daher ihr sonderlich lieb seyn. besetzet, der Herzog in dem Schreiben elben, mit gegeben darauf bezogen, hat der in das hauptheilung nichts überauß wohl außgenommen, und s sehr verbindtliche schrifftliche antwort g zurück geben, Manckt, vor diesen Herzog n, daß ich des Gotzensbaren Hochg. zugeschweigen, fft entheid) zugezogen) unter dem Ministris der Grafen Königs erkundt Stattmaß bey meiner gegenwart solcher mit den theiligen verstanden nach gehabter außfährlichen Audienz bey des Kaysers Copoldi glondingsten judemans Mt darauf gestande, daß ich eine Reichs-allen würcklich bef sollen, und sich allein die damahligi erst zu haben, daß ich diese gemeinen an als zu laßen, als die eingefunden, wie officiorum verlangt, mündtlich würde; wenn die damahlige verfaßung der völlige schuldstens ohne extraordinari auch legethan, denn hernach Durchl were geben können. Es sey zweifelso haben, wegen davon ges n etwas durch den Fürst von Olägern nach ferneren auf mich bedacht zu seyn bezeiget, er glauben habe. Nachdem auch Als nun gegenwärtige Kayserl. Mt mein und alle Erbland denn in dergleichen zum bey iung des Ehe (s) Reiches in der ein urspracht auch angespricht würde, so kommen, und offere also meinige auff recommendation des errn herzen zu Wolfenbütel Durchl. mit einer Reichshof. rathsstelle von niemand vergewißen laßen. Vermindert habe ich ein iederman geschickt, da was Mt auch dero ordre so gar nicht etwas were bey aufgewartet) mich hieher begeben, sollen meinen eifer und treügemeintes absehen und was etwa von meinen wenigen diensten zu erweisen, beßer persönlich zu elzufindet mehr fühigst machen genommen zu geben, und zugleich der gemäßes der Kayserl. Gnade Ihr eign das habe Kayserl. gucij allen, daß das seine eine specimen an seiner angetrauen und ho üb riffen; anstalt ihrer Vaters-Herren Herzog von allerhöchstgedachte Kayserl. M. H. Hofrath wie vndt Herrn herrgs zu Wolfenbütel, Durchl4 mit gegeben worden die Curi nicht hirnach zu haben, wie man sondern auch mehr mit ein guthen anständigen zu bringen. Es werden sich bey des finden, denn gewehrt und sie beiß mündtlich gegen nachdrücklichen leibnung eine eine verbindliche haupt gewesenheit in den schrifft, dergestalte darüber bekommen; so zwar viel nun man allezeiten, daß diesem allen vornehmlich eyn möchte, wie man sondern eine große groß zu dienst HochFürstl. M erscheinen möchte, habe ich zugleich ans vielen einen meinen hauius, sondern sonderlich in ordentlichen Druck frantus arbeiten, einige specimina und allernstration erreichen wollen zu stamm ein vnd erlaubt manie Codicem juris centimus aus der Mauthsa so ein opus infolio, bekandte von mir auff reisen und sonst gesandt wichtige autile liste StuckFür eins. Manuscriptis et Archivis herrck gebracht worden. der Er sich auffmahls zu haben; und dürffte ich fast sagen, daß verrichtet, der Generaliter die Amt dergleichen. eine Bruderischen Schrifft als Kayserl. Majs. M*E7 u. einmahls dero B. von geschrieben, da auch so wohl selbst als durch seinen GustCanzler Particularia berühret, die zu einrichtung einer vollkommenen verständniß und zusammen sezen, dienen köndte r ihre Universität dene ankommen l. solches alles mit guthen bedacht in großem geheim und e vor einem ma das Landes Curiosum und was Die Sciensten betrifft, beym Waar von uriret, nehmlich haben. Es ist den Es hat auch dieser Monarch durch ein ansehnliches regel. seine Ver gnügung gegen mich bezeiget. (§. zu Franckfurt zu meiner ferneren recommendatur. gewillig zu beforderung er vollkommen menschmechen verstand Hohn Häupler, auff welches die Registrat der praefationes sowohl partis primae, als partis secunde vel manissae, können, dieß alles beßer die Völcker, Staatrum, und deren Rechte angehende