# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0024 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0024?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9 # Folio 12v, page id 00068549:0024 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068549&page=24 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068549/jpgs/default/00000024.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 37 lines, status machine # Lines: 37 recognised, mean confidence 0.96 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. und nebenst mündlichen ganz nachdrücklichen und umbständtlichen erclärungen, eine sehr verbindliche Charische Antwort in Schrifften darüber bekommen; so zwar alles aus guthen bedacht in geheim geschehen. Weil nun mein absehen bey diesem allen vornehmlich dahin gezielet, wie mein habender Eifer zu dienst Kayserl. M4 beßer erscheinen, möchte; habe ich zu gleich aus vielen Meinen auch in öffentlichen Druck brachten Arbeiten, einige Specimma, allerunterthänigst überreichen wollen als (1) meinen Codicem juris Gentium, samt der Mantissa zo zusammen ein zimlich opus in Julio, darinn viel bisher dem Publico unbekandte von mir auf Reisen und sonst gesamlete wichtige auction tische Stück die Volckerstädten, Potentaten, und deren Rechte angehen aus Manuscriptis et Archivis, und andern versteckten orthen herfür bracht worden. Und dürffte ich fast sagen, daß in vielen jahren nichts zum Vorschein kommen, darinn mehr ad conservanda et illustrau jura Imperatoris et Imperii, etiam extra Germaniam dienliches begriffen welches die Praefationes sowohl partis primae, als partis secundae vel Mantissa, beßer erlaütern können Es komt auch (2) hier bey eine französische Schrifft, die ich eben zu der Zeit, da Kayserl. Mst als König nach Spanien gangen auf vornehmer Personen in Holland begehren, pro jure Justice ad successionem Hispanicam aufgesezet; die man in Holland (wiew unter einen von mir nicht gebilligten titel eines Manifests und ungereimte Beyfügung einer Landtarte von hisponiren) damahls drucken laßen auch einige Exemplarien in Spanien geschickt. Worauf der Baron von Obdam, aus des von Schönenberg Holländischen Ministri zu Lisba bericht mir die nachricht geben, daß der damahlige Amirati von Caßlien, die von mir geführte Principia sehr gebilliget; da sonst die in Teütschland dießfals herausgegebene Schrifften denen in Spanien von langer Zeit hehr vor fest gehaltenen Grundsäzen nicht allerdings gemäß seyn wollen. Daher man auch bereits damahls auf eine et Sparsche Übersetzung bedacht gewesen, so aber wegen bald darauf erfolgter Veränderungen der Personen und örther unterblieben; doch vielleicht mit einer auf die gegenwärtige Zeiten gerichteten Vorrede annoch nicht undienlich seyn dürffte; so auch der Baron von Im Hof durch den Abbate Fardella befördern wollen