# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0056 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0056?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9 # Folio 28v, page id 00068549:0056 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 29r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068549&page=56 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068549/jpgs/default/00000056.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 70 lines, status machine # Lines: 70 recognised, mean confidence 0.80 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Hirste auch Res. h. H. praesenti pontifici. (§. convenient fortasse grata. Fode Exhedi zulaßen. ( eichwohl aber solches dem Reich auch dermahleins zu praejudiren gereichen köndte, wenn etwan ein Pabst eine dem Reuz wunderliche Parthey fordern solte so stünde nicht dahin ob nicht rathst tationis inter secolestorios ein ieden guthen, aber zu des Pab solcher s stichls mit ihr Ml.H. ein solches bey denen datum fast zu sollen. Krafft Deßen eine ein theil ohne communication mit dem andern keinem wieder die Sacra noch temporaria. Verschütten möge wenigstens gleich wie ihre NB. genommen, den schulst nicht vorbey gen, ihre Politischen stehen, gleich es zu ihme erclären möchte. Ich habe auch sein ander Stadt. (§. 21.) monument j et y ausgethan gefunden, er darauß zu Br vor mehr als 400 jahren von ihren großen gegenheit daraus so der streit zwischen den Kriegsühren und Landmais mit beyder ohele chmoltzog zu gebürden, und sonderlich denselbigen Fürsten darinn rof, daß ein geschallen geschehen köndte; so wie auch ander dergleichen heilung des operationen zu geschweigen, so sich bey untersuchung finden köndten. das Historiam recentiorem anbelanget, habe unsuriret; so habe auch d erirt, denn was für ein großes so wohl phosphiatur und instructione posteritatis als noch imibus stätte, davon gelegen. weiß an einem orth Manuscripta nagni momenti pro cujus suponieren erga Gallianis), Darinn sehrweilen tractatus tractus, kreuz herdungen inter ein gangen volumen de limilibus inter Ca sit Hn Amiam, ganze volumina de nous das deß Bistmarff du laut verdurchn mühlen. Der dependenz an Franc wort extendiret; indem inter andern quidem in die l nim impo fel ich sie de rebus solvangieos so es den Archivi zu Tsamen extrahirt worden als die Franzosen sohn sich iederire eijn davon meister gewesen, Mutter andern ist, vnd ganz verlumen laßen Mannover. hingegen Theologis Theologus interrarium, welche denn anstalt auf 2 volumina, de simulum Galliae et Coenchirurgiae, alles sequestation loquisitionen von mihr als 15 0 jahren. Ich es hat sich ohngefehr begeben, daß ich etwas davon ihrer das briefl. deren Amstädt per scursum erwehnet, der Rath zuäh befunden, eine materiam regotiasticis beyden herz Herzog von Lösserung darauff zu machen, und ist der prehident (a non ohngefehr) unvermihrte dieswegen zu mir kommen deren ich dann auß meinen exceptus hinterbaren, wie sich sein vor alters aufer zeühnet gehabt, wen mir er hat bekennet, daß die Prinz gebrauch und ich mich eröchte, daß ich zu den erlangung und dieße an, die hand gesehen. Da wolte, ob ich wohl die Person nicht melden köndte, spreffn gienst sp daß ich das wegen keine recompirten begehne, sondern nichts andere erfunde, alsdinge zu thun die Hoße gute mit dem leibgeding hingegen seyn, könden. Wiewohl dieweise dahin, zum Kayschreiben zu laßen, mich wie den possessore solches zu erhalten, einige hintermaßelige kosten erfordert würden. Sonsten hat der hochg. Sonsten hat der hochEdiße HochF. zu Maynz (denn selbige mit mir das absehen gehabt, seine Histori, und haben zu beschreiben, es hat uber sey nit solches inturbrechen; aniezo vermöge den hochfürstl. Haus Er unschweig lieben eine Histizium rerum summa, der ande dazu auch die malendar meist, beyderhand, also daß ich sie vie offentlich wenn, undt gott das Leben lastet, gar bicht solution n, und und dadurch zugleich mit ihrer solchfairen post praesitum tubolicium los bediction werde, umb H. Maris sich sünständig noch meinen alten wunds zu dienen. Was bey betrifft, so werde erfordert pro diviraria quodicat t; so deucht mich, daß esher in rationalien will ersehn, als ad posteritatem gehet, und ihre guthe ath welche die verwundertet werden und verlohren wolte, i in malare geschehen, cum inseris hoc omnium du lingvas modi einem gedachten nicht we eib