# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0238 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0238?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9 # Folio 126v, page id 00068549:0238 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 125r); this page is its left half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068549&page=238 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068549/jpgs/default/00000238.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 71 lines, status machine # Lines: 71 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Der dritte Punct ist meine Sachen also zu faßen, daß ich nach meiner rückkunfft beßer dienen könne, Ich bin von dem der nicht viel gesellschafften suchen, sondern her zeit gern nüzlich anwenden. Wündsche dermahleins gewiße Stunden in der wochen (wiederthunlich) h gelaßen, und dann andere bestoederung der Sachen zu erlangen und bedacht die Histori von an E. M. regirung von monath zu Monath abzufaßen. Wird dermahl eines H. M. selbst zu geschweige der posterita, zu Vergnügung liecht und nachricht dienen Es dürfften sich auch noch andere objecta cum cientiis connexu finden, als bey weiter und dergleichen da E. M. nuzliche Kauffe zu les eren ich wenig übrig habe außer beför der stücken h Edilionalia, . Habei verlange ratione Religione groß Hörgers pro Memorio den Kayser zu hinterlaßen. verlange n und zu beförderung meiner allerunterthänigsten dienste sowohl bald abzureisen als bald mit gottes hülff zurechst zu kommen s ist, daß zu beförderung der abreise, wündsche, daß die Kayserl. M. dero Hochlobl. weise der Schwester Hohnheimer bedeutet laße, daß ie dero erwehnte auß der Reichs-Künzley o erlangenes decret, meine besoldung als Reichs- fürstl1. Becl. sowohl ratione quanti als termini aququo jenuar 1712 n egen förderlichst vollstreiten n unsern Schmieder sein selbst gar für sich 2) Daß der obrister geschängter sowohl sehen, erner weis meine addität besoldung zur Expédition bringe als auch (3) wegen fundationis einer societät der den 4000 fl wißenschafften mit mir communicire, damit diese fundation ehistens zustande komme, und ein diploma darüber außgefertiget werde. zu verforderung der rückkunfft, damit alles mit guthen manier zu Hanover geschehe, wündschulden aus einem Kayserl. frns maßen alteysen garnahrn der Churfürst ersehen möchte, d a rückreise zu einem ähnlichen gr und die teühe unterredung tiren werde verspändniß. Pacis zu bedacht. Sie M. und dem HochFürst durch H. zu antz inclination als eine quadräte. Es spart ut intersehen in einander so genau des Obilitatis zeit der macht erlanget, und also Brauß S. Churfl. D. desto doch wie große ihnen und iedum sontags wird, zu eines nahmen vers n muß, etwas eignet, und können nüzlichen nähere