# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0239 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068549:0239?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9 # Folio 127r, page id 00068549:0239 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 128v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068549&page=239 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068549/jpgs/default/00000239.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 68 lines, status machine # Lines: 68 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Es gebe Kayserl. Mit dero Reichshofraht Osc allegst auff beydes Churf. und Br. Durchl. zu bezeigen, daß S.St in der an Schrifft in der that bezogen laß en; und ist geschmackt auch wohlmeynen und affection, so gegen. Er selbst und dero Erzherz ein sonderliches sumt an erkentliches gefallen haben, und wegen, denn ein beständiges nähere Vornehmen mit dero zu stifften und zu erhalten sich geneigt befunden. Kayserl. Mt suchen nichts als was zu des Reichs besten gereichet zu bewündecken, und auch ihre und ihres Erzhauses ohnlängbare Rechte zu behaupten. Und weil Sie in den gedancken stehen, daß auch der Churfürst nichts suche, als die erhaltung der ch, der guthen Ordnung nun Reich, und allgemeyne ruhe, samt behauptung seiner und seines Hauses rechte; so können ihre und ihrer Haüser anlegenheiten am besten zum zusammen werden. Gemahlen da Kayserl. Mt gesinnet die dritst bestitu der H. Drnigk von H. Hof hat, zu sezen, und ein gleiches von dem Churflürsten vermuth rkennen auch kan erlich ehr wohl was daran gelegen, daß des Churfürsten Durchl1 in considération und bey kräfften bleibe und albereit in stand erhalten werde Sein recht gegen die Französische Marchinationes zu verfolgen, und sind dero wegen bereit alles was ihres orths dazu dienlich, und thunlich beyzutragen. Und da der Churfürst einige vorschläge darüber thun, und etwas anhand geben wolte, Kayserl. zu allem dem so füglich geschehen kan, sich geneigt finden laßen. Es wollen auch alle Hochgedachte Seine Kayserl. Mt hinwiederumb dem Churfürsten Durchl1 aus besondern zu dero habenden Vertrauen, dero gedancken vor die g über gegenwärtigen läuffte, nach befindung der Sachen bey gelegenheit wißen laßen, und stehen gedancken, daß vermittelst des guthen glaubens und des ansehens, so der Churfürst erworben, so wohl Posenzen. (21 sonst, als bey den Nordischen judici nüzliches Königlichen Preüßischen Hof ein und anderes durch Seine Durchl4 zu nüzlich und in geheim F negitiret werden könne, so so zu Kayserl. M.h. des Reichs, und Erzhauses besten gerechnet möchte sonderlich und treüe vor das gemeine beste dero Erzhaus, ein Absonderliches aij auch gegen und sich gedachten Reichshofraht etwas über darüber herauß laßen möchte. , das Reich sowohl als die außwärtige See- auch Nordische Potenzen brechende nach andere gehaffte betreffend. haben auch gedachten Reichshof¬ rath in einem und andern mit nachricht versehen, und halten dafür. und unter der hand, nach und nach auch theils