# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068653:0019 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068653:0019?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Philosophie LH 4, 7D, 1 # Folio 10r, page id 00068653:0019 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 9v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068653&page=19 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068653/jpgs/default/00000019.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 84 lines, status machine # Lines: 84 recognised, mean confidence 0.82 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. u erfunden, wenn ich auf gewiße weisen sache, daß bey denen sonn gleüten davon auff mich zurechnelbst in dem das waßer zum endigen wird von einem gewissenplaze, so ist es schon nach mir greichert, daher brauche nicht so seinem or. Sonebar mihi ein studia (4 hat das röch nicht explicirt gehabte) conspiciebatur mihi Casse venatoria, denn der H. Strauff daß sich diehalte nach mirrichte, von creatur mihi er richtet sich nicht alß man nur dehn sehen können. Was freygegeben daß es ein ieder zum endiger machen könne, heiße libert, sinnibus licet. 25. Vom unterscheidenden gewißen anhero. Eine qvat ieder zimmermann usu ein v. H. so ihm zug erd erfordert, nun nächsten verrichtet. es kan etwas einer sach zugeordnet seyn, ob es gleich iezo in der Calendergünder noch nächster verzuhler. Es kan am müglen wohl eins andern sich zusammen nach verrichten machen. Nun nun aber bey rechten von ihm selben in der hat ein und gar oder nächster Verrichter, sind auch sohnen yn gefunden; weilen zwey sind erst in der hand, und da allen thun, so köndte man sie nicht untersenden durch den unterscheid des Zeiges, so der die erste worten aber durch den ch damit oder were, er ist, wenn alle hize, in hause und w s kleine gleich kan nun doch die samben hine gleichguliter ihre unterscheiden. von Hrn Ober auch wohl die theilsame Kirchen zumahlin von eigentliche unterthäten und vermöge des gemühes dennoch lchen zugeschieden haben, ich des gemeldeten obinnen. Ich dennoch einliche hande gereden und in Specie uberauffzig verursachet wieder ein Jung, daßwegen bisch wordnung gemeinet wird, ein dingen erambrist der besändigen zu erdung einrichte Nuzu machen. Da und der anbefindende graußmacher erfordert einen Qhe . Auch die bloße drinneren kan dienen, wenn es zu gerichtet gewesen, als pedes animalis morta, operanti, redet, doch manusadrata periculunt se plumes ch nichts andersuche als zu unterscheiden, weis für faße haben, ablationis jul in motificu non liberis denn er viellt sich de vor der gnaden nicht als Calerspenz er verm. und es noch angeschieden. . Wiewohl auff etwas das schwercklich nach churlich wie obet. Der gewißmacher aber zur Darren benemahls. Dargegen hat ptis adax ipsiren homo capidus accurirt, wenn ich ich ich hoc worte ihre begehren, sondern beständige auf die beständige fo einem aussehen, etiam corpus pecani in casu magt der gewissene ih keinem mesend ob die zuördern nach der Vernunfft oder 7 1/ l. mein h agimo Ex animi, und so auch das gemüth der Rudalis zugeordnet, vel exemplar multo animo, omnis, muisse materia, der nächste verricht fehlt allezeit eine würckung oder beschaffenheit an in sichern sie in der hat vermischt wird, der gewiß nach ihn auf die erordnung obgesagter aniezo nicht geschickt, Wenn das ausdrücklich gesezt etwas nicht zugeschlagen wollen, sondern nicht u laßet, was etwas anders darunter versanden werden bey Weilen solche verordnung des rechten anhero hattfli 26) Von gewißnacher insonderheit der Knecht ist den von et qua zugewohnet, wie ich nicht werden wie eines q der andern zugeordnet, kan ich nur sagen, daß sie ein ander zu restivo seyn, deüchtig, daß davon doch bey sind mit benommen es können auch durch erordert, und den gleationen brauchen beständige zu erdienen sowohl in den einbildung vorgefall der inlasser gemacht werden soll, denn außer der ambristen dinge werden, wenn man Leib underte unbeldeßen als ohne die erzeigenen können sey anima gen. Denn sie nicht eine Frauen mit den mit ihm in gleichen casu derowegen suchen der mich das beil zu sein arzu machen. und daher dasjenige mus im n u wenn ich seye der der Schnee sey nicht verlangne, ich nicht eß eine wesestfallen wollen. Esseutio bildet nicht den zen bürgehen ab, sondern nur was von ihm in der einbildung n ein vorzufallen. abbildung des Haupt anfangers wird es abgeldet durch or durchanst etiam in ding ab nen kan, das endiger also auff zweyelen ribum den Calder endigung eines novivers wenn ersamlich