# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068659:0050 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068659:0050?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 6 # Folio 25v, page id 00068659:0050 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068659&page=50 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068659/jpgs/default/00000050.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 72 lines, status machine # Lines: 72 recognised, mean confidence 0.70 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. übersende. Soll und ad sententibus feradam instruirt seyn dem Commissaris- Gericht wünschickt worden, d b l an sonsten alle alle alle alle alle alle alle arbe verlize über ein jahr in beßerlichem gewehret. Das jahr aber oevis angehen a termino so in der ersten citation quaestigiret. b 8 e wenn das Commissions gerech sentenz gesprochen et darinn vor actor condemnirt so ist nichts zu thun, daß dergleichen h werden. Es mus aber o trifft so ist keine consumption als in puren sententific eyn. Ein quagesim litrum, als Sindellus und wegen der exemplosen nöthig. Inderessell dem judi a° schaffen; indicium soll urtheilen ob actorum wenn de 1000 thl. im streit soll mann 10 Ha solche dignirten, wo deswegen nur caviten offt, weil verhafftiget, so sind sie denn e edicis vorfallen; weil er actor erhalten, so ist billig das beyder excelliren, e des wegen von Leo x und cur et; denn erfordert. §. Dieser judicia soll die helffte der erkennen durchzubstumben, die andere helffte d e e cum prierpe occupentur das solche helffte princas, soll denn praesidenten und et Secretarien clariren, indem secretatio n M. h. H. Westorii und Secretäten zu kommen. insiderz sov. Daher datorum soll haben parulatorum excundiren, und die davon von allem gehören sol S r ehrde exemplatione, sollen nicht effectum schreiben soll. Es wird also wir d s geben 200 thl. hann voll soll noch befindung den fürlichen leütungen gehabt werden, wenn die Sachen selbst nicht in mera still dejusen in habe und kan gemeldigt werden. Es ist wir wohl versch ich in judicia dulida solches aufmüßen treibe. Man köndte es sanum Protestantisissima. d hergehehr die jahre denen denen den man inhrief ist, mit controversiblichen des der nicht Caßdan man sie entweder sequestoriren, der den Reichscomine laßen n muße etwas obsijungi zu taufft stückleina consuli haben hab ich gegarantia h nde geschehen soll in occasion des Versohnen sollen, habe ihre Schreiben haben, daß eine ggrung des praesidenten. In mehr auflagen davon das alle intreta angehalten werden. Eine ist seyn den fe die bey ihm auch tempora pendentia anzuschicken, etwa ipsium praelviren. |: Leibniz: | Praesalbant zwar wohl nicht auff das alter geschrieben machen. Die Concopus ist diesen nicht igkeit der Person und auch der suchen reflexion ntworff solche arbe, als nunmahl in Orten judicio gewesen, allein sind sie nicht so vielmehr zu ei a e eine gewesen. müßen sie auch deßen, derbe Erstlich wegen des Hochgeeihts ob verleyig hoffgenecht soll appreciren; oder ausdringen immissessorirt unparibus. et und sind aber ein gahr in der Carl bey t ein un wohl als ob solches judicium nicht gewesen a