# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068751:0083 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068751:0083?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Genealogie und Heraldik LH 8 # Folio 41r, page id 00068751:0083 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 40v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068751&page=83 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068751/jpgs/default/00000083.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 52 lines, status machine # Lines: 52 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. S. A. die Einlauffende Wappen waren nach gewißen principiis zu examiniren und nach befinden zu reformiren, derung gegen eine gewiße Hex aus zu antreisiren und außzufertigen, ienem l Bey Hn Capen köndte distingviret werden, was damit bey der famili und descendenten nur eines theils ondern theil bliebe, und daraus parte, und auff des impetranten leben gerichtet, es mithin tationem Imperati, seinen Dignitäten und Ämtern proportioniret; und die Erkändte durch die rapports, zu citiuers, auch wohl einige n etliche zeichen im schilde selbst angedeutet, und der bey erhöhung der Person geändert werden. dergestalt würde dieße Cas nicht nur auf eine gewiße Zeit bestehen, sondern einen staten zu fluß haben, und allezeit dem publico zu statten kommen, es sondern auch mit der zeit andere Ehrensachen, und was den rang betrifft damit communiciret, und auch darinn ein billiges Erölimatum pro publico gesuchet werden: welches sich noch aßher erstrecken würde. Manhalung, Cur dienliche fft allerdings auffsmittel und wege bedacht zu seyn darnach der Reichs-lands unterthanen viel thunlich herbey zuziehen. Inzwischen nuß doch hauptsächlich hierinn Staat auff die Erblande gemacht. den auß dem die ich gewiß derosem, der Herr als Catharina zu Fluß haben würde Es ist aber auch davon zu bedencken, daß ja ohne der Kaysern. Mit die kosten, welche auß der Herolds-Rechselben Krafftigkeit kan he, zusammen zusammen zusammen zusammen können. Aus demselben ausdrigen Hof-Cammer n und Erblichen Einkunfften zu nehmen. r durch dieses Mittel aber sich zusammenkunfft, änden auch e solche ihre verschohnen, auch noch etwas aus dem Reich herbey ziehen köndten. cimior