# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068751:0085 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068751:0085?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Genealogie und Heraldik LH 8 # Folio 42r, page id 00068751:0085 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 43v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068751&page=85 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068751/jpgs/default/00000085.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 62 lines, status machine # Lines: 62 recognised, mean confidence 0.92 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. n Nota, bei |: Crafft: | von Sigrkendorfs Fürschlag Wien 22 April 1 Gebrückt im d. Herold 1882. e bey denen Unterscheiden und Ursprung des Adels wäre viel zu erinnern. Bey den Kirchen und Römern hat es damit eine ganz andere bewandniß gehabt als aniezo. Und nachdem der Unterschied inter plebeios et patritios zu Rom aufgehöhret, war Nobilitas nihil fixum et legale, sondern bestünde in claritate majorum so fürnehme amter bedienet. die Teütschen und Scythischen völcker, von denen der heütige Adel gesikomt hätten. Nobiles, ingenuos, libertinos et servos. aber unter den Nobilibus würden keiner andere verstanden als Catropae; ingenui alle waren militares, wie iezo noch in Pohlen, libertini und servi kämen hauptsächlich davon wenn ein Volck das andere unter das joch gebracht, machten sich die überwindigen dere zu herrn, und tractirten die überwunden als leibeigne, oder wenigst als libertinos, jenes vermittelst ungemeßener dieses vermittelst gemeßener dienste ist sie ihnen aufgebürdet wären also die ingenui, und was Man heüt zu tag werden den adel. bloß und folglich ejus. Nachdem aber seculo XII. etwas in Teütschland Städte), handelsleüte und n handwercke mehr und mehr in aufnahme kommen haben sich darinn sowohl ingenui als ex libertinis vel crois dienissi niedergelaßen und bürgerliche Nahrung angetreten, andere aber sind bey professione militari auff dem Lande blieben, und generis militarijs genant worden, denen man hernach den Nahmen des Adels beygeleget. Daher gar viele in Städten auch auf dem Lande seyn, auf so von dann frey gewesen, und also dem Amtsfühiger bel an hehrkommen nicht weichen nur daß sie solch ihr hehr kommen (außer weniger mit einiger geschlechte werden laßen so man patriocios genant) verdunkeln laßen Die Heraldrey oder das Wappenwesen ist was neües und erst nach denen Expeditionibus in Palaestinam sitionis also (quadrato XII. aufkommen wie es dann in Pohlen fast. noch also, und alle possessionati die freye landgüther haben. pro nobilibus gehalten werden