# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0107 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0107?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10 # Folio 54r, page id 00068753:0107 # Scan: One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 53v); this page is its right half. # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068753&page=107 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068753/jpgs/default/00000107.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 74 lines, status machine # Lines: 74 recognised, mean confidence 0.83 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. einft man also ein ieden oder dergleichen sich so Was also die benennung des Fußes auch die erhöhung des werths, oder der Münge abwürdigung betrifft, hätte man sich hause nicht übweilen, sondern alles vorher recht zu erkundigen. Wie es dem scheinet daß anfangs mehr eine erhöhung als absezung der Künfftigen guth werde erfordert werden, umb das auß der general umbstehung erfolgenden allgemeinen schadens der mehrthanen als durch insensebte fort fortrückungen, zu bekümmern. Es wäre aber aber aber aber aber aber So hat eben Ew. Excellarff vor allen di diese länge von ihrer ansehen ansehen, so ohne allen legen und muß, nostra. Quod vel non verbeßerung und vor allen dingen e Münze denn ihre fragen in bonitate das ist von näherung der steine zu reden, weil solches das einige Mittel, darinn die und der beständigkeit verderben. re Charantie, oder versicherung gegen künfftiges Verminderten, wenn bestehen würde. In dem bey verrügerung des gnug der erhöhung des Korns im Schrotz- der gemeine Man sie also das guthegeld vom bosen unterscheiden köndte. ohne welches alle Edicta und erordnungen vergebens zu seyn pflegen. 11. Wenn nun die formehmste Schuldfürsten solche v. all verbeßerung geliebet, so wäre uefnung den stein zu geben, und alsdann das esseits ratione materi, zu zu denen übrigen Pünsten mit Nuzen zu schreiben wo über nicht, so würde man gleich anfangs des ganzes weges verfehlen, und in ipso limine sich von dem rechten zwecken abweisen laßen. Wäre auch gewiß, daß des denen so gegen dieses Mittel keiten, würden mit der Münzverbeßerung kein ernst, sondern wenn sie auff die empflegung dringen, kein ander absehen, bey ihnen weiter als anders silber in thor Magistri bekommen, und dann wiederumb damit könen, oder Bürtzneri wäre, auch dann der teüte allein untersandt, da ihnen schein gegen das rechte läsische und tractae interesse ihrer wohl gesinneten hohen Herrschafft se zu nach ihrem einzigen gefallen zu gebohren dem daßen die minister des elbert beste, das man auch gemacht, und andelungen ohne was schuld von hernach allmähligen bezeigen. t, umb die empfindigkeit praeliminar das landverderbliche erculari haffen Silbers Wolthers a Tiegel erhalten werde, dergleichen einzig allein durch erhöhung des einen fragen und also zu erhalten, vor curvogatio preti