# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0127 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0127?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10 # Folio 64r, page id 00068753:0127 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068753&page=127 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068753/jpgs/default/00000127.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 99 lines, status machine # Lines: 99 recognised, mean confidence 0.90 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. ortestellet der groseratae de anno 16 n die Herrn von de Schrechte der stadt Amsterdam haben anno 1672 gepubliciret, daß der Reichsthaler gevalviret auff funffzig. stuvers schwar geld, auch en Preyß soude hebben tot 52 stuyvers courant. Proposen bericht Was bey verbesserung des Münzwesens in Teutschland zu beobachten ( 1) Die gemeine clage bezeuget, daß viel personen in Teutschland vermittelst des verderbten Münzwesens Schaden leiden, der nuzen aber nur wenigen in Teutschland, oder auch wohl denen ausländern zuwachse. ( 2) Solchen clagen nun mit bestande vorzukommen, mus man zu vorderst wissen worinn dieser schaden bestehe, und alsdan tque habe die dienstl. ante in das übel zur grüge erkennet c 3) Was aber durch die bey dem Münz- wesen eingerissene Misbraüche für schaden. geschehe, kan als denn erst verstanden werden, wann mann wohl betrachtet, was wollen une getrauebe des geldes oder gemehrter metale was für bequähmligkeiten denen Menschen abgehen würden, vans kein geld were; denn en was eigenthich was eigentlich der Gottes, gebrauch und nuzen des geldes sey, das ist thut gänd, kreuz urtheil habe, qve de varien lasse, der couzens der zweck nüzen, und rechter gebrauch der münze sey. (4) Es wurde zu weitläuftig seyn alhier auszuführen, das man ge gold silber oder wann solches übel und gegen den zweck angewendet cupfer gewehlet, weil solches zimlich selzam, leicht zu übermachen, auf einen gewissen grad der güte durch reinigung zu bringen vid. sa kan geschrieben, yvnt mund, das man (aujacie theile gleichen nicht dem gantzen solcher bequehmligkeiten entbehre, hat, und also also famadie exacte sondern auch daß man in grossere duplicationen, was falle, als wann man gab kein geld gebrauchet hätte. Wie dann viel verständige leüte nicht ohne wahrscheinligkeit dafür gehalten das durch das gelt dener Menschen mehr Schaden als nuzen gebracht werde, welches doch anstatt einer mass des werths andern dinge und zugleich anstatt eines offenen wechsel briefs durch die weld dienet; also daß man dadurch leicht und richtig allezeit tauschen kan. Wie wohl freylich besser were, wenn eine solche materi gefund gleich wohl nicht zu sagen, wann durcht damit) den worten können die zugleich, eine umbgangen wurde. 4) Idae geld entworte, mehr reale gültigkeit in sich gehabt hätte, welches beym gold und silber die blosse sc höhnheit und beständigkeit zu sein befunden worden, dann von andern tugender der Zweck der geldes ist, do man leicht, und richtig tauschen kondre. Damit in ita arvenen und sonst, sondern man sich gewisses sagen. Was das Lederne und anderes nothgeld, die Muscheln der Indianer, so auch vor geld gebrauchet werden; und alles extraor dinari gelt betrift, da mit hat man sich auch aniezo nicht aufzuhalten. ( 5) Wenn die ganze Welt ein Reich were, o Cui auch auch von allen andern ganz soude könte man darin auch eine an sich selbst nichtswürdige materi anstatt geldes brauchen, wann sie nur also bewand, daß niemand als durch grosse mühe oder gefahr, so mit dem von der obrigkeit gesezten werth), entweder zu der materi gelangen, oder der materi solche form geben könte. Dergleichen könte auch ein Land thun, so von andern abgesondert, und ihrer nicht vonnöthen oder auch soviel wahren auszugeben hat, daß es die fremde suchen und ihm was etwa noch mangel bey ihm bringen müßen, von wechsen banck der Stadt außer den 1.) disarii pag. 5 4. also ferst sichs weder leicht thaler exolgiret auff so treüen. iter nach proposition zu erhöhen den 52 - 90 93ten 52 - 9 - 252 aequ proportioniret