# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0176 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0176?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10 # Folio 88v, page id 00068753:0176 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068753&page=176 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068753/jpgs/default/00000176.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 77 lines, status machine # Lines: 77 recognised, mean confidence 0.79 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. übrige abdruth spferden brauchen. Nunildets 30 Januar. Item die sogenante Neüer von 1.) Augusti 1677. bis 81. inclusive. der hohe were sich werden kunden, was geistwesen halbe denen der Heilte Marchh ß. Schurl. 27. 14. des Rokens. Schulmieden, 3. wiederumb ausgeben. Die so genach Alten oder die so vorzunehmen erclagen in den Datum gestorben groß. An respective . D. Weil der außnung im Harleng auff 6 rachthalb, 25, und 30 lße g halber und vortheil selbst fortzufaßen, und weil selbst zu erlegenheit seyn. Und so dem Hn Baumfuß gefraget, so sollen alle sollen Neut Schwedische aus ende Rthl. eines der vorigen auch alte Durchß. alle glaubendiren; fol Braunschweig, Lüneb. alte und Neüe amt dem so in Luben, Bremen und Hamburg ommenze zu der Hollung in Eüßern Priesi erhöh die andern nach proportion die ganzen 50 thl. gott pteb. 1692 Darücht alle, zustruction auff die 13 puncta At nete deliberanda in re monelaria Ad ita werck freylich foris noli von den Hochgrunden seye der Zerrathen orthen, doch nicht Schort ein Kayserstechen vermoch, als ein gewinem Exequiren. So die Centauber, Hann in demnach sei ad 2. weil sondern auf eine die Exemplonauß zwar, sondern die am meisten leiden. gefährt werden, wenn keine andere als mehr straffe der im dieb passirt zu läßet, §. 3 höhr selber kne so auch von ihren den Facultenden, daß die theurer ein und verkauffen. Die rubrosand er solten wolte it habe der ordentl. Krafft gnug Seiten antrethen oder daß den abtreib gegen jeder gefallen. recht seinen gar Verfuhrung des Silbers und Munt. Dennuten des Silberwerths könders Ad 1?, den goldstanden nicht zu verstatten gemein zu schreiben. Und ob n, und werck zu hochen, oder überflußig geschikt, und nun ju vielleicht gemacht werden. machen, und also zu verso dem gold odirg. silbern, und geschwohne zellstag er oberigkeit machen. der Punct defundire etwa so viel jenes den schwa fur einen fuchte willen, denn wenn der Rthl. nicht 3 zu ersehen, so fein Hülden, aber bey so nicht 18 1/2 auf 10 sich bey einführung des B als und Haupter fastes ergeben würden, habe viel bösen Gsegenten, die erste ad), nur der vorringerung des innerlichen gehalts sam in valores extraus acuroz, wan auch bedencklich, doch weit zuläfftiger ad 7) das beste künfftig nach Reichsig streit von Müngen, und zue empfangen da sünde und beymüte des Schlesen alß auff 2 verhöhet werden ad per surragando da stande tem wercke sein in einerg. des sie die gewonnen gold und Chur in H. Guths hatten g so viele gesaget, da man sich gewesen und daß der musigen der mein könen. Und nun ist n aber als anstunden überlaßen und daß die Mann kunde möglige wachten sollen. von den jungen aus bandischen hinter beyschmacken begabt gold und umb einem geringen rth H. Crafft, als gleich in dieses gesundenen Docto modo wieder anbracht wird zu erhandeln. D dazu auch viel Ehren wolte, wenn Hüser und Manufra. Al diren wohl periosirt werden, daß ihr erld zuom als handlauff. H. ßeigte sorten der Am Rande alhier die kein expressis so hab zu verrathen, daß die aus sich reiße haben, von der mindert den sacerog andren worten, doch zu dem passessori keine satisfaction von 9. ad contra Müngeherrn ist hoffen wäre ihm daß zum bitten. Und da sey n in geld der Reichs unverdene, und mit einer darüber zu halten. Wenn man also g ad praetendiret werde sich ecori in ihre gewißer determiniren, noch die in dieser Materi in sere welchen fall keine weitere provissen darunter nöthig, als welche von einer perpetuo casu veranthen verwundert wenn des opters abgeführet, mensemals und rede alle appliciren laßen hie und da befindtliche gesäze der Conductor rebilorum, und res anheim zustellen, Ad 12. Weyilen die ja in vorigen ancto zu verhalten, den iedemahten unverdiente Erfolgende zwey fen were, und beschwehrlich und albereit 1650 der Glein Reichsguth achten zu einen Anhaß von Speciele anleitung geschehen, so beziehet man sich dahin in di und wolle man gern zu sey sey bereits ad pieno bey ihrer n kommen so in Basen verrufft sind 15 (als die unter 40 thl. <§. 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4.) steiffer cumnocentz quaeriren werüber. Ein und witzschen Kraunsachte Goldsch. auch der Buchstaben F. Sachs Euste mühe, fast auch allhiezo falschlicher leben. Hölte müser nun selber auf den Leibni das wegen und mit dem unbefindigen Engulen ganzogen vermochte (außer den in herz oder mit der weg) innirungsche Königsibus (und einige gar unbekandt vor den bester, sollen noch140