# Leibniz Legible — https://leibnizlegible.com # Page: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0187 # Permalink to this reading: https://leibnizlegible.com/page/00068753:0187?run=617 # Title: Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10 # Folio 94r, page id 00068753:0187 # Original at the GWLB: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolve?id=00068753&page=187 # Source image: https://digitale-sammlungen.gwlb.de/content/00068753/jpgs/default/00000187.jpg # Model: k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617, 2026-10-30T12:51:04Z — 88 lines, status machine # Lines: 88 recognised, mean confidence 0.70 # Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. # Licence: CC BY 4.0, Leibniz Legible. Machine output: do not ingest it as verified text; keep this provenance with the text. # Wording rule: say "the machine reads it as …", never "Leibniz wrote". # After the first blank line: the recognised lines in reading order, one per line. Raml. Münzreceß 16 Sept. 1697 nd justiret Denn und Münzwesen Correspondirenden Chur und Christen es zwar erst das absehen gewesen den zinnischen oder auch den diensten Armen fuß u anzunehmen, so habe man dennoch zuwischen Bruder bey finden, zurechte KönigsVille ausstummiren zu laßen, nehmen auf ganze, 1 1/10 lothl. nach Reichsschr. und Korn 8 4 2 an Feinden aber 14 loth 4 gran, muerklöblich in unser H. Bstucken halben 16, Bey- 32) Scheil, doch unter ersehungen herrn extrahiren für kost, sei en et kenne mann drittel zu müßen noch mitwerts anzunehmen, der gerechte b o ll biß ist eben beyz. erhöhret seyn und 6 gg. dem H. Gnigl. oder 12 fliben, das von eßen qu. bey eßern 1693; soll er nur erhöhret wegen nicht 2 (§. 4) oder 6 fl. noch Ostern 1693 soll die erhöhung fallen. Die beygelben und Einfache, darthun sondrer 40. Printz so so dem Leipzogsuch zue begriffen solle, dieß jahr das zu anheim des jahres 100 thl. nicht mehr Die n da die Marek noch etwas derivirt gelten. Nunfftig aber gar dem ziemischen Lust, und dem so genanten Remedio gesträgt ein, zu 1U3 Rthl. heimahmüßen sollen auch noch daß sehr billig und zwar it in ür vollen, denn 3 städten Lübeck binnen, Pannover fraggestellet den Janügen kommen ß biß auff ihnen 1693 sich zu bedienen, und damit man das selber e icht von den handelsstädten zu hohlen nöthig habe, denen es wieder verschicken soll, hat man b e l e e die reflexion auf das jenige gemacht, so bereits in ieden aus befindtlich und deswegen den Termum so kurz gesezet, das j an. 16gt, damit aus benötheste silber einländern. Noch für ihm 1692. soll folgends gemühet seyn: oorooroor 2/3 d e e fürbrin. Chur Brandischen. Genze sed 200. oder 2 Rthl. 100. 1000 n schweden von Brem und kommen ganz Assessus quero 1/4 M.h.H. quaeque jussae 8000 ß l Dhl. Hurchg. Herr, M.h.H. Canon. Lijse 15 aequ. Imnster von c wieden lauturck in waßen respricht javon, zM.h.H. seyn pass. jura. Wenn gantz rthl. 10000, 1?, quod, Çerr, quodamadam ganz UxG +rew, 14 30000 per homis e houde Münze von 2 gr. und drunter sollen bieten laßen waren obyr n 2 l 20 provo deßen sollen, et nach proportion der erhöhung des Ass. defallirt werden, aber v noch 1693, und zuemolchen werden. Die neue schlegende, (welche so wenig als unser urch ersehen, des Rthl. Vollkünfftig sey nach Reichs-Prot und schohn. Doch nung einer wohl 3 gr. 2, oder 1 $ nuz. Caßen, so aber nur in dem lande g h t die anspfangenen Reichsthl. so nicht nach dem rechten reichts fußen sollen, n d 1 en der deconsensu zu solicitiren. Die tate, welchen die menschen so vlen nach proportiren der übrigen wollen e concesseln will. Die proportion dotaliciret werden. verfügen in gewißen orthen der steck, daß wie Reichst übrige Stadt mein daher mit 6 1/4 3 gr. oder 5 ß. culp. aufgelt dafür haben könne, ron i e l 0 und andere geld Münzen nach proportionen defaction seyn. Wo nicht generalirte der creditor nicht mehr als etwas für, solten die zahlung geschehen solle, solle 4 von 100 an sollen von 2 m. h. H. auff 1/2 ipsus zu nehmen gehalten eyn. Die Zellung soll in übrigen liefer secundum inter zw